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Newsletter 2 für Oktober

Newsletter August 9 / 20

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

so langsam kommen wir gemeinsam richtig in Fahrt! Mir macht es große Freude, dass immer mehr Antworten und Reaktionen von Euch auf die Newsletter kommen! Ich lerne mit jedem Kontakt stetig dazu und freue mich, den ein oder anderen auf diese Weise kennenzulernen, den ich sonst wohl nicht getroffen hätte!

Als Feedback auf den letzten Newsletter kamen entsprechend noch einige Berichte zur Zulassung einer Gurtschlossverlängerung und anderer Fahrzeugumbauten. Es wurde aus den Berichten deutlich, dass es zwar kein Problem ist, den Gurt umbauen zu lassen, man aber wirklich die Zulassung beim TÜV einholen sollte und nicht im Alleingang eine Gurtverlängerung einbaut (oft unter 300,00 Euro Zulassungsgebühr). Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte.

Zum Knöpfvideo kamen auch zwei weitere gute Hinweise:

1) kleinere Knöpfe lassen sich mit einer Häkelnadel einknöpfen

2) Grundsätzlich kann ein Knopf an Hemd und Hose durch einen Klettverschluss ersetzt werden. Eine Änderungsschneiderei kann dabei die Knopfleiste täuschend echt bestehen lassen, so dass Außenstehende keinen optischen Unterschied feststellen.

Auch für diese Tipps ganz herzlichen Dank.

In diesem Monat möchten wir Euch einen Rollhocker vorstellen. Federleicht und rollbar, und sobald Gewicht drauf kommt, verriegelt er selbständig und rutschfest. Die sind so praktisch, dass man sie fast in jeder Buchhandlung und Apotheke zu sehen bekommt! Buchhandlung? Klar! Weil da auch alle Langarmer an den Regalen an ihre Grenzen kommen. Aber Vorsicht, die darf natürlich nur das Personal benutzen! Trotzdem könnte man da ja mal fragen, ob man den mal eben ausprobieren darf :0)

Erich hat diese Hocker zuhause und hat uns einen Film geschickt.

Mit diesem Newsletter UND dem neuen Schulungsmodul zum Thema „Schädigungsformen“

möchte ich mich erstmal in den Urlaub verabschieden. Es geht in die Berge, und wenn da alles glatt geht, melde ich mich mit dem nächsten Newsletter im Oktober, wie gewohnt. Das komplette Schulungsmodul findet Ihr ab Mittwoch in der Film- und Fotoecke.

Newsletter 9 Semptember Rolltritt

Alles Liebe, freue mich auf Euch, Eure Nina

Newsletter 8 August 2020

!! Update !!

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

 

wir haben eine hilfreiche und extrem wichtige Information bekommen zu den Gurtschlossverlängerungen, die wir schnell weiterreichen möchten. Ganz so einfach, wie im Newsletter dargestellt, ist es mit der Gurtschloss-Verlängerung nämlich leider gar nicht.

 

Darauf hat uns jetzt ein Conterganbetroffener aufmerksam gemacht, der eine ganze Odyssee damit hinter sich hat. An dieser Stelle wirklich herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Reaktion!
Ich habe daraufhin unverzüglich mit einem in NRW ansässigen Autoumbauer Kontakt aufgenommen um mehr Informationen zu bekommen.

 

Es ist also so, dass, sobald eine Gurtschlossverlängerung ANGESCHRAUBT werden muss(also exakt die aus den Bildern im Newsletter) die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Das bedeutet, sie kann zwar technisch sicher sein, aber die Versicherungsschutz kann komplett erlöschen!!!! Im Unfallfall zahlt die Versicherung dann eventuell nicht.

Denn: zum einen ist der Punkt, an dem ein Gurt verschraubt wird physikalisch relevant im Crash Test. Er kann nicht „irgendwo“ angeschraubt werden. Daher muss der TÜV die neue Verschraubung absegnen.

Und zum Zweiten werden Airbags u.a. vom Gurtstraffer ausgelöst. Dieses Gurtstraffsystem befindet sich aber nicht nur oben in der Auszugsrolle. Sondern bei etlichen Fahrzeugen inzwischen auch in der Gurtpeitsche (in Form einer Elektrik). Daher ist der Austausch der Gurtpeitsche immer mit einem Eingriff in das Sicherheitssystem des Fahrzeuges verbunden.

Wenn also eine solche Verlängerung angeschraubt wird, muss eine Einzelgenehmigung für den Fahrzeugführer eingeholt werden nach §70 StVO.  Das macht der TÜV. Diese Genehmigung wird eingetragen und kostet. (siehe Bericht des Betroffenen im weiteren Verlauf der Mail). Im allgemeinen kostet sie allerdings „nur“ bis zu 300,00 Euro. Die Erlaubnis gilt nur für diese eine eingetragene Person! Ein anderer ist dann quasi nicht versichert, wenn er das Fahrzeug fährt.

 

Diese Genehmigungspflicht kann nur umgangen werden, wenn es sich um eine Gurtschlossverlängerung handelt, die in das vorhandene Gurtschloss eingesteckt wird. Auch diese kann man nicht – entgegen meiner Behauptung im Newsletter – irgendwo kaufen, sondern es muss eine ECE geprüfte mit dem E4 Kennzeichen.

 

Diese erhält man nach Aussage eines befragten renommierten KFZ Umbauunternehmens z.B. hier:

https://www.seatbeltextenderpros.com/

 

und kann sich dort sowohl eine starre, wie eine weiche Verbindungsart aussuchen, sobald man den Fahrzeugtyp gewählt hat.

Damit gibt es zwar eine Betriebserlaubnis, aber:

da die Auslösung eines Airbags auch vom den Signalen des Gurtstraffers mit ausgelöst wird, muss man davon ausgehen, dass jegliche Verschiebung eines Gurtschlosses die Kraftübertragungen verändert!

Daher sollte man auch das einsteckbare Gurtschloss nicht einfach selbst montieren, sondern immer den Autoumbauer und den TÜV draufgucken lassen!! So die dringende Empfehlung des von mir angesprochenen Autoumbauers.

 

Zudem sollte man darauf achten, dass das Gurtschloss nicht auf dem Hüftknochen zu liegen kommt. Im Unfallfall wir das Gurtschloss je nach Unfallstärke den Hüftknochen verletzen.

 

Es gibt also sehr viel mehr zum Gurtschloss zu beachten, als ich in meinem Newsletter dargestellt habe. Ich hoffe, diese Information stellt nun rechtzeitig noch einiges richtig.

 

Mein Dank gilt Herrn Heinz Barnbeck, der uns diesen Erfahrungsbericht direkt gestern zukommen ließ:

Hallo Nina Sörensen

 

zum letzten Newsletterthema Gurtschloßverlängerung möchte ich gerne meine Erfahrung beitragen, denn so einfach wie es scheint, ist es NICHT!

 

Habe in 2018 einen Neuwagen gekauft und siehe da, Gurtpeitsche und Gurtschloß waren zu niedrig für meine Klumphände.

 

Allein die Auswahl des geeigneten Fahrzeugs ist jedes Mal eine Herausforderung für Klumphänder aufgrund der Höhe der Mittelkonsole bei den unterschiedlichen Modellen der Hersteller. Ich komme aus München-Milbertshofen, da ist der Sitz von BMW mit all seinen Spezialabteilungen. Bei den BMW Modellen ist die Mittelkonsole so hoch, daß sie gut 25-30 cm über den Sitzrand ragt. Somit ist für Klumphänder die Gurtpeitsche nicht erreichbar. Bei Mercedesmodellen dito.

 

Beide Hersteller bieten eine individuelle Gurtpeitschenverlängerung an. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in das Sicherheitssystem des Fahrzeug, und darum ist eine technische Einzelzulassung und Abnahme durch den TÜV mit Eintrag in den Kfz-Schein zwingend nötig.  Und weil es sich eben um eine Einzeltypprüfung, -zulassung und -abnahme handelt, ist mit Kosten bis zu 12.000 € zu rechnen!!!

Da mir das doch etwas zuviel war, entschied ich mich für einen Audi A4, bei dem Mittelkonsole auf Sitzhöhe endet. Allerdings ist die Gurtpeitsche etwas kürzer, so daß auch hier Klumphänder leichte Schwierigkeiten haben können, wobei es auf den Sitz ankommt. Bei Stoffmodellen passt es gut, bei Lederbezug nicht so gut.

 

Jedenfalls konnte ich mich nur sehr schwer anschnallen und nur mit Hilfe eines Stabes abschnallen. Das ist im Falle eines Unfalls überhaupt nicht praktikabel.

 

Daher wandte ich mich an die Abteilung Sonderabnehmer bei Audi und die setzten folgende Lösung um. Es bestand noch eine Typenzulassung für eine etwas längere Gurtpeitsche, die ich mühelos bedienen konnte. Auch hier ist eine TÜVabnahme und eintrag in Kfz-Schein zwingend nötig weil ja Änderung des Sicherheitssystems. Die Kosten incl. Einbau lagen bei rund 750€. 

 

Ich möchte hiermit aufzeigen, daß man nicht einfach in irgendeiner Werkstatt ein im Internet gekauftes Gurtschloß oder nicht Original Gurtpeitsche einbauen lassen kann. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wie mir neben den TÜV Mitarbeitern mein sehr kompetenter Versicherungsmakler bestätigte. 

 

Ich kenne verschiedene Contergangeschädigte, auch in NRW, die mit so einem Teil rumfahren, welches sie „einfach so“ eingebaut haben. Sollten sie kontrolliert werden oder in einen Unfall verwickelt werden, besteht kein Versicherungsschutz. Das ist den Kolleg*innen anscheinend nicht bewußt.

Insofern bitte Vorsicht mit solchen Empfehlungen.

 

mit freundlichen Grüßen

Dipl.Kfm. Heinz Barnbeck

 

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

die Resonanz auf den 3D Druck-Film war enorm. Wir haben viele Projekte in Auftrag bekommen, die zur Zeit nun vom EL4 bearbeitet und mit den Klienten zusammen ausgetüftelt werden. Wir werden Euch nach und nach alle Ergebnisse vorstellen und freuen uns auf weitere Anfragen.

Die Projekte brauchen aber etwas Zeit! Wir bitten um Geduld. Die Projekte werden von Studenten umgesetzt, die aber parallel dazu immer wieder in Klausuren und Praktika stecken.

Im jetzigen August-Newsletter möchten wir Euch Tips von zwei Menschen mit Conterganschädigung vorstellen.

Einmal einen sehr gut funktionierenden Gurtanreicher, damit man sich nicht so weit nach hinten drehen muss. In Kombi mit einer Gurtschloßverlängerung kann man sich das Anschnallen ziemlich erleichtern. Vielen Dank für diesen Tipp an Dieter.

https://www.contergan-nrw.eu/?p=9389

Der zweite Tipp kommt von Michael. Seine Arme reichen bis knapp in die Taille, und er erklärt mir in diesem Video, wie er schwergängige Jeansknöpfe schließt.

https://vimeo.com/448484149/345eb17f56

Liebe Grüße an Euch und ich freue mich immer, von Euch zu hören. Tipps, aber auch Anfragen nach bestimmten Hilfsmitteln bringen uns alle weiter! Eure Nina

Newsletter-8-August-Gurtanreicher

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Newsletter März

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

diesen Monat geht es ums Selber-Machen. Mithilfe eines interessanten Silikon-Knet-Klebstoffes. Gefunden hat dieses Produkt Michael L. für uns, und wir haben es begeistert ausprobiert. Schaut mal rein!

Wir würden gerne einen Workshop mit diesem Material veranstalten. Lasst mich wissen, ob Ihr Interesse hättet.

Dann hätte ich eine Bitte: dieses Produkt wurde mir vor gut 2 Jahren gezeigt.

Leider weiß ich nicht mehr, von wem. Ich war mir sicher, dies zu wissen, aber die Person war es nicht.
Es gibt zwei Interessenten an einem Nachbau. Ich würde mich freuen, wenn sich die Person bei mir meldet, die mir das Produkt damals gezeigt hat.

Lieben Dank und Euch allen einen schönen Frühlingsanfang im März!

P.S. Auch das neue Schulungsmodul geht Montag online.

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Lieben Gruß, Nina Sörensen

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Newsletter 01-2020

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

diesmal haben wir eine etwas negative Meldung: die Anziehhaken und Greifhilfen von Roth-Mobeli werden aus dem Programm genommen. Sie sind nur noch bis 30.04.2020 über den Fachhandel erhältlich. Wer also noch zugreifen möchte, sollte dies jetzt tun. Betroffen sind alle Produkte aus der Reihe „Kleine Helfer“

https://www.mobeli.de/mobeli-kleine-helfer

Keine schöne Nachricht, aber dafür dürft Ihr auf den Nächsten Newsletter ganz besonders gespannt sein. Darin stellen wir Euch ein neues, sehr cleveres Produkt vor, das richtig Laune macht: SUGRU

Newsletter 1 Januar Mobelis

Bis dahin alles Gute, Eure Nina

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

 

 

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

August 2019 Newsletter

Hallo Zusammen,

der neue Newsletter ist da. Wer in den letzten Tagen schön geschwitzt hat, könnte sich über diese Infos sehr freuen. Aber auch wer gerne kocht, aber nicht gerne den Essensgeruch im Haus hat. Oder wer gerne duscht, aber die Feuchtigkeit wieder loswerden will. Oder wer einfach gerne Frischluft im Haus hat. Gespannt? Dann schaut mal rein! https://www.contergan-nrw.eu/?p=5154

Viel Freude beim Entdecken,

liebe Grüße, Eure Nina Sörensen

Newsletter-6-August-Fenster (PDF)

 

Newsletter 6/19

Hallo Zusammen,

im Anhang findet Ihr unseren ersten Juni-Newsletter. Thema diesmal: Dosenöffner.
Aus meinen Beratungen weiß ich, dass die meisten eigentlich nie Konservendosen nutzen. Bei mir selbst ist es genauso – dachte ich….

Auf jeden Fall aber sind viele aufgeschmissen, wenn es dann doch mal eine Dose zu öffnen gilt und viele mühen sich dann wirklich mit dem klassischen Dosenöffner ab. Teilweise tut das sogar richtig weh an den Fingern. Vielleicht ist also tatsächlich die hier vorgestellte Lösung auch für Euch interessant?

Auch wenn es selten vorkommt, leistet dieses Gerät seit 17 Jahren in meinem eigenen Haushalt zuverlässig seinen seltenen Dienst! Und das Beste: keine scharfen Ränder. Lasst Euch überraschen, viel Spaß beim Entdecken!

Newsletter 4 Juni-Dosenöffner

Den Film dazu gibt es hier: https://www.contergan-nrw.eu/?p=5065

Sonnige Grüße,

Nina Sörensen

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

 

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: NinaS@contergan-nrw-peer-to-peer.eu