Beiträge

COVID-19 – Kostenbefreiung für Antigen-Schnelltest

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 11. Oktober 2021 hat der Bund angekündigt, das Angebot für die kostenlose Bürgertestung zu beenden, da nun für alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot zur Verfügung steht. Eine Befreiung von den Kosten soll für die Menschen bestehen, die keine Möglichkeit zur Impfung haben, z.B. weil keine Impfempfehlung vorliegt.

 

Auch wenn viele Betroffene ein Impfangebot in Anspruch genommen haben, besteht bei einigen Betroffenen die Sorge, erneut durch ein Medikament geschädigt zu werden, weshalb die Covid-19-Impfung bisher abgelehnt wird. Der Vorstand der Conterganstiftung hat diese Bedenken aufgegriffen und sie mit der Bitte an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) transportiert, zu prüfen, ob für Menschen mit einer Conterganschädigung aus ethischen und moralischen Gründen weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen können.

 

Das vollständige Schreiben an das BMG und die Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-kostenbefreiung-fuer-antigen-schnelltest/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

„Covid-19 – Priorisierte Impfung von Assistenzkräften in NRW“

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben heute folgenden Aktuelles-Beitrag für Sie veröffentlicht:

 

Aus dem Erlass zur „Klarstellung zu berufsindizierten Impfungen der Priorität 2“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 01.04.2021 geht hervor, dass

 

  • Menschen mit Assistenzbedarf, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets erhalten (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) oder im Rahmen des Arbeitgebermodells Assistenzkräfte beschäftigen

 

sowie

 

  • deren Assistenzkräfte

 

bereits jetzt einen Anspruch auf Impfung haben.

 

Als Nachweis muss das entsprechende Formblatt zum Impftermin mitgebracht werden.

 

Eine Impfung dieses Personenkreises kann in den Impfzentren des Landes NRW erfolgen. Eine Übersicht über die Impfzentren sowie die erforderlichen Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

 

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Ewalds

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – AstraZeneca

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) stimmt zu, dass den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes ermöglicht wird.

 

Zu den Hintergründen:

 

Die Stiftung erhielt vereinzelt die Empfehlung, dass Menschen mit Conterganschädigung aufgrund der unklaren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca geimpft werden sollen. Gleichzeitig äußerten sich Betroffene besorgt und verunsichert.

 

Da nur eine ausgebildete Medizinerin / ein ausgebildeter Mediziner eine Empfehlung oder Warnung in Bezug auf die Verwendung eines konkreten Impfstoffes aussprechen kann, sah es der Vorstand der Conterganstiftung fürsorgerechtlich für geboten an, sich an das Paul-Ehrlich-Institut mit der Bitte um Prüfung zu wenden (CIP berichtete hier). Dabei verwies er auch auf die besondere Biografie der Betroffenen.

 

Am gestrigen Tag erhielt der Vorstand der Conterganstiftung das Antwortschreiben des RKI. Herr Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, teilt darin mit, dass, obwohl der STIKO keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine erhöhte Gefährdung für besondere Thrombosen besteht, sie die Bedenken von Menschen, die durch ein Medikament nachhaltig schwer geschädigt wurden, teilen und auch aus ethischen Überlegungen zustimmen, den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes zu ermöglichen.

 

Damit Sie als Betroffene / r einen Beleg zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt führen können, haben wir das Schreiben für Sie veröffentlicht:

 

 

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-astrazeneca-2/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

CIP – Aktuelles – COVID-19 – Erste Rückmeldungen ausländischer Botschaften in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Conterganstiftung kontaktierte im März 42 ausländische Botschaften, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf eine prioritäre Impfung hinzuwirken (CIP berichtete hier). Zwischenzeitlich haben sich bereits zehn Botschaften zurückgemeldet. Sieben dieser Botschaften teilten mit, dass sie die übersandten Informationen zur prioritären Impfung von Menschen mit Conterganschädigung in Deutschland an ihre Ministerien für Gesundheit oder zur individuellen Bearbeitung an die zuständige Stelle im jeweiligen Land weitergeleitet haben.

 

Darüber hinaus erhielt die Conterganstiftung drei konkrete Rückmeldungen:

 

  • Die Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland informierte darüber, dass Menschen mit Conterganschädigung bereits prioritär geimpft werden.
  • Die australische Botschaft verwies auf die öffentlich zugängliche Impfstrategie und führte aus, dass Erwachsene mit einer Behinderung, die eine bestimmte Grunderkrankung haben, ebenfalls priorisiert werden.
  • Die Botschaft der Tschechischen Republik wies darauf hin, dass das zuständige Ministerium für Gesundheit keine Änderung der Impfprioritäten vornehmen werde, da die aktuelle Diagnose-Liste bereits breit genug aufgestellt sei.

 

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich an dieser Stelle informieren. Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Beitrag können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-erste-rueckmeldungen-auslaendischer-botschaften-in-deutschland/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW; Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie über zwei neue Beiträge auf dem Contergan-Infoportal informieren:

COVID-19 – Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ermöglicht mit Erlass vom 25.03.2021 eine unbürokratische Vergabe von Impfterminen. Denn das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe zu verwenden. Mit den vorhandenen Kontingentmengen, die nicht vollständig genutzt werden können, sollen vordringlich Impftermine für Personen mit Vorerkrankungen geschaffen werden. Zu dieser Personengruppe zählen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung auch Menschen mit Conterganschädigung (CIP berichtete hier).

Ihre Anfrage zum Erhalt einer Bescheinigung über eine anerkannte Conterganschädigung zur Unterstützung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes bei der Ausstellung eines notwendigen Attestes (CIP berichtete hier) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung
(E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung
(E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-mehr-flexibilitaet-beim-impfen-in-nrw/

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität (CIP berichtete hier und damit auch einen Anspruch auf ein ärztliches Attest (vgl. § 6 Abs. 5 Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Dieses ärztliche Zeugnis muss nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lediglich formlos belegen, dass eine Erkrankung gemäß § 3 CoronaImpfV vorliegt.

Als Nachweis für Ihre Ärztin / Ihren Arzt, dass bei Ihnen eine Conterganschädigung, also eine Erkrankung nach § 3 CoronaImpfV, vorliegt, stellt Ihnen die Conterganstiftung gerne eine entsprechende Bescheinigung aus.

Bitte richten Sie hierzu Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-haben-anspruch-auf-ein-aerztliches-attest/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung werden prioritär geimpft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die neue Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 11.03.2021 sieht vor, dass Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Priorität zu impfen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a CoronaImpfV). Ein Antrag auf eine Einzelfallentscheidung ist somit nicht mehr nötig.

Wie bereits im Rahmen vergangener Meldungen berichtet, erreichen die Conterganstiftung eine Vielzahl von Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“. Ein Themenpunkt dieser Anfragen war und ist das Thema der prioritären Impfung.

Um die Betroffenen in diesem Anliegen zu unterstützen, kontaktierten Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Ständige Impfkommission sowie das Paul-Ehrlich-Institut (CIP berichtete am 03.12.202121.01.2021 und 10.02.2021). Gleichzeitig erfolgte ein Anschreiben an alle Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer, welches unter Ausführungen zu den drei Faktoren

  • Benachteiligung bei Schutzmaßnahmen
  • Hohe Behandlungskomplexität
  • Verminderter Gesundheitszustand

eine prioritäre Impfmöglichkeit der Menschen mit Conterganschädigung für geboten hielt. Das Schreiben (exemplarisch für das Bundesland NRW) können Sie bei Interesse hier einsehen.

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Diesen gleichlautenden Beitrag können Sie auch auf unserem Contergan-Infoportal aufrufen unter:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-werden-prioritaer-geimpft/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

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Telefon: +49 (221) 3673-3314

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E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Update – Kontaktliste für Einzelfallentscheidung in NRW

Sehr geehrter Herr Herterich,

 

ich möchte Ihnen ein kurzes Update bzgl. der Kontaktliste für die Einzelfallentscheidung geben. Die Ergänzungen haben wir durch Betroffene erhalten.

 

Für den Kreis Unna gibt es eine konkretere E-Mail Adresse für die Einzelfallentscheidung. Diese lautet: impfzentrum@kreis-unna.de

 

Für Köln gibt es ebenfalls eine Konkretisierung. Dort lautet die E-Mail Adresse:Impfanmeldung@stadt-koeln.de

 

Es ist möglich, dass einige Kreise und kreisfreien Städte dazu übergehen konkretere E-Mail Adressen einzurichten, um die Nachrichten gezielter verarbeiten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Kontaktliste für Einzelfallentscheidung in NRW

Sehr geehrter Herr Herterich,

sehr geehrte Damen und Herren des Landesverbandes NRW,

am 04.03.2021 haben wir auf dem Contergan-Infoportal über die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung bei der priorisierten Impfung informiert. Den Beitrag können Sie hier finden.

Das Land NRW hat seit dem 26.02.2021 ein Verfahren wie diese Einzelfallentscheidung vorgenommen werden soll. Hierzu ist ein Antrag bei dem Kreis oder der kreisfreie Stadt, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, nötig.

Im Zuge unserer Recherche und Kommunikation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wurde uns eine Liste mit allen Kontaktdaten der Kreise und kreisfreien Städte übersandt.

Gerne würden wir Ihnen diese für Ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Liste finden Sie anbei.

2021_03_04_Anspruchsgruppen und Kontakte für Einzelfallentscheidung(MAGS)

Natürlich können Sie und Ihre Mitglieder bei weiteren Fragen bzgl. des Vorgehens zur Einzelfallentscheidung sehr gerne auf den Beratungsbereich der Conterganstiftung zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Sehr geehrter Herr Herterich,

sehr, sehr gerne können Sie dies tun!

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Achtung für Nordrhein-Westfalen: Corona – Schutzimpfung – Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetsche

Hallo Zusammen,

endlich haben die Impfungen gegen Corona angefangen.

Die Terminvereinbarung ist nicht leicht und erfordert Geduld.

Im Impfzentrum werden viele Fragen gestellt. Deshalb benötigen die meisten gehörlosen Menschen einen Gebärdensprachdolmetscher.

In Nordrhein – Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschlossen, das Gehörlose einen Gebärdensprachdolmetscher mitbringen dürfen. Und besonders wichtig, die Impfzentren bezahlen die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher.

Die Regelungen für andere Bundesländer liegen uns leider nicht vor.

Im offiziellen Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es:

Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19

Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021

 

  1. Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher gehören zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Das Impfzentrum er-stattet daher diese Kosten und rechnet sie anschließend mit dem Land ab. Als Anlage ist hierfür ein Muster eines Abrechnungsformulars beige-fügt. Dies wird den Berechtigten vom MAGS auch über die Verbände zur Verfügung gestellt.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Sabine Göbber

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer- to-Peer-Beratungsangebot

Sabine Göbber

Diplom-Sozialpädagogin

Krankenschwester

Ref. für Gesundheits- und Sozialmanagement

Mobil:  +49 171-3080816

Tel.:        +49 2428-9021470

Fax:        +49 2428-9021480

Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Maskenpflicht

Hallo Zusammen!

Es gelten wieder strenge Regeln. Sie sollen uns helfen, uns gegenseitig zu schützen.

Allerdings weiß man oftmals nicht mehr, was ist denn erlaubt, was nicht. Nach der Sinnhaftigkeit bei allen Verordnungen mag man erst gar nicht fragen.

Aus dieser Verunsicherung ergibt sich die Frage, nach der Befreiung von der Maskenpflicht für Menschen mit besonderen Schädigungen. Ihr erinnert Euch, die Frage hatte uns Herr Lessmann aus dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit zu Beginn des ersten Lockdowns beantwortet.

Diese Befreiung gilt auch heute noch. Im Gesetzestext liest sich da so:

(4) Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind

1../2../3..

4. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

Leider steht aber im Gesetz auch:

Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Hinzukommt, das z.B jeder Ladenbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann, und Euch trotz Attest den Zutritt verweigern darf.

Entsprechende Bescheinigungen sind nur beim Hausarzt/ Facharzt erhältlich.

Sie dürften jedoch telefonisch abrufbar sein und keinen Praxisbesuch erfordern.

Ich hoffe, Euch mit dieser Information etwas weiterhelfen zu können.

Bleibt gesund

Sabine

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte