COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung werden prioritär geimpft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die neue Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 11.03.2021 sieht vor, dass Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Priorität zu impfen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a CoronaImpfV). Ein Antrag auf eine Einzelfallentscheidung ist somit nicht mehr nötig.
Wie bereits im Rahmen vergangener Meldungen berichtet, erreichen die Conterganstiftung eine Vielzahl von Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“. Ein Themenpunkt dieser Anfragen war und ist das Thema der prioritären Impfung.
Um die Betroffenen in diesem Anliegen zu unterstützen, kontaktierten Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Ständige Impfkommission sowie das Paul-Ehrlich-Institut (CIP berichtete am 03.12.2021, 21.01.2021 und 10.02.2021). Gleichzeitig erfolgte ein Anschreiben an alle Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer, welches unter Ausführungen zu den drei Faktoren
- Benachteiligung bei Schutzmaßnahmen
- Hohe Behandlungskomplexität
- Verminderter Gesundheitszustand
eine prioritäre Impfmöglichkeit der Menschen mit Conterganschädigung für geboten hielt. Das Schreiben (exemplarisch für das Bundesland NRW) können Sie bei Interesse hier einsehen.
Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).
Diesen gleichlautenden Beitrag können Sie auch auf unserem Contergan-Infoportal aufrufen unter:
Mit freundlichen Grüßen
Lena Kringels
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: +49 (221) 3673-3314
Fax: +49 (221) 3673-3636
E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de
Internet: www.contergan-infoportal.de


