Beiträge

COVID-19 – Kostenbefreiung für Antigen-Schnelltest

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 11. Oktober 2021 hat der Bund angekündigt, das Angebot für die kostenlose Bürgertestung zu beenden, da nun für alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot zur Verfügung steht. Eine Befreiung von den Kosten soll für die Menschen bestehen, die keine Möglichkeit zur Impfung haben, z.B. weil keine Impfempfehlung vorliegt.

 

Auch wenn viele Betroffene ein Impfangebot in Anspruch genommen haben, besteht bei einigen Betroffenen die Sorge, erneut durch ein Medikament geschädigt zu werden, weshalb die Covid-19-Impfung bisher abgelehnt wird. Der Vorstand der Conterganstiftung hat diese Bedenken aufgegriffen und sie mit der Bitte an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) transportiert, zu prüfen, ob für Menschen mit einer Conterganschädigung aus ethischen und moralischen Gründen weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen können.

 

Das vollständige Schreiben an das BMG und die Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-kostenbefreiung-fuer-antigen-schnelltest/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

„Covid-19 – Priorisierte Impfung von Assistenzkräften in NRW“

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben heute folgenden Aktuelles-Beitrag für Sie veröffentlicht:

 

Aus dem Erlass zur „Klarstellung zu berufsindizierten Impfungen der Priorität 2“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 01.04.2021 geht hervor, dass

 

  • Menschen mit Assistenzbedarf, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets erhalten (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) oder im Rahmen des Arbeitgebermodells Assistenzkräfte beschäftigen

 

sowie

 

  • deren Assistenzkräfte

 

bereits jetzt einen Anspruch auf Impfung haben.

 

Als Nachweis muss das entsprechende Formblatt zum Impftermin mitgebracht werden.

 

Eine Impfung dieses Personenkreises kann in den Impfzentren des Landes NRW erfolgen. Eine Übersicht über die Impfzentren sowie die erforderlichen Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

 

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Ewalds

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW; Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie über zwei neue Beiträge auf dem Contergan-Infoportal informieren:

COVID-19 – Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ermöglicht mit Erlass vom 25.03.2021 eine unbürokratische Vergabe von Impfterminen. Denn das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe zu verwenden. Mit den vorhandenen Kontingentmengen, die nicht vollständig genutzt werden können, sollen vordringlich Impftermine für Personen mit Vorerkrankungen geschaffen werden. Zu dieser Personengruppe zählen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung auch Menschen mit Conterganschädigung (CIP berichtete hier).

Ihre Anfrage zum Erhalt einer Bescheinigung über eine anerkannte Conterganschädigung zur Unterstützung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes bei der Ausstellung eines notwendigen Attestes (CIP berichtete hier) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung
(E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung
(E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-mehr-flexibilitaet-beim-impfen-in-nrw/

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität (CIP berichtete hier und damit auch einen Anspruch auf ein ärztliches Attest (vgl. § 6 Abs. 5 Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Dieses ärztliche Zeugnis muss nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lediglich formlos belegen, dass eine Erkrankung gemäß § 3 CoronaImpfV vorliegt.

Als Nachweis für Ihre Ärztin / Ihren Arzt, dass bei Ihnen eine Conterganschädigung, also eine Erkrankung nach § 3 CoronaImpfV, vorliegt, stellt Ihnen die Conterganstiftung gerne eine entsprechende Bescheinigung aus.

Bitte richten Sie hierzu Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-haben-anspruch-auf-ein-aerztliches-attest/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Conterganstiftung kontaktiert ausländische Botschaften in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Conterganstiftung für behinderte Menschen kontaktiert 42 ausländische Botschaften in Deutschland, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf eine prioritäre Impfung hinzuwirken.

 

Denn der Anspruch auf eine (prioritäre) Impfung (von Menschen mit Conterganschädigung) gilt gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 CoronaImpfV u.a. nur für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind (Nr. 1) oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (Nr. 2).

 

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren. Richten Sie Ihre Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“ gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de, Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-conterganstiftung-kontaktiert-auslaendische-botschaften-in-deutschland/

 

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund

 

Claudia Ewalds

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – Bescheinigung über anerkannte Conterganschädigung bei Conterganstiftung erhältlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer CIP-Meldung vom 11.03.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass Menschen mit Conterganschädigung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 a der Coronaimpfverordnung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher Priorität haben.

Hierfür haben Sie Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes, das belegt, dass eine Vorerkrankung gemäß § 3 Coronaimpfverordnung vorliegt (vergleiche § 6 Absatz 5 Coronaimpfverordnung). Denn ausschließlich das ärztliche Zeugnis ermöglicht eine Impfterminvergabe. Als Nachweis für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass bei Ihnen eine Conterganschädigung vorliegt, stellt Ihnen die Conterganstiftung gerne eine Bescheinigung aus, die belegt, dass Sie eine leistungsberechtigte Person im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes sind.

Bitte richten Sie hierzu Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Diese Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem nachfolgenden Link: https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-bescheinigung-ueber-anerkannte-conterganschaedigung-bei-conterganstiftung-erhaeltlich/

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Umlau

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3312

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung werden prioritär geimpft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die neue Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 11.03.2021 sieht vor, dass Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Priorität zu impfen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a CoronaImpfV). Ein Antrag auf eine Einzelfallentscheidung ist somit nicht mehr nötig.

Wie bereits im Rahmen vergangener Meldungen berichtet, erreichen die Conterganstiftung eine Vielzahl von Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“. Ein Themenpunkt dieser Anfragen war und ist das Thema der prioritären Impfung.

Um die Betroffenen in diesem Anliegen zu unterstützen, kontaktierten Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Ständige Impfkommission sowie das Paul-Ehrlich-Institut (CIP berichtete am 03.12.202121.01.2021 und 10.02.2021). Gleichzeitig erfolgte ein Anschreiben an alle Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer, welches unter Ausführungen zu den drei Faktoren

  • Benachteiligung bei Schutzmaßnahmen
  • Hohe Behandlungskomplexität
  • Verminderter Gesundheitszustand

eine prioritäre Impfmöglichkeit der Menschen mit Conterganschädigung für geboten hielt. Das Schreiben (exemplarisch für das Bundesland NRW) können Sie bei Interesse hier einsehen.

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Diesen gleichlautenden Beitrag können Sie auch auf unserem Contergan-Infoportal aufrufen unter:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-werden-prioritaer-geimpft/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID 19 – Impfstoff für Contergangeschädigte Menschen – Antwort der

Hallo zusammen,
viele habe mich gefragt ob wir Risikogruppe sind, was wir tun sollen um geimpft zu werden u.s.w.?

Die Fragen habe ich der Conterganstiftung weitergeleitet und darf mit Erlaubnis nachfolgende eMail an euch weiterleiten.

Sicherlich vielen bekannt aber anscheinend nicht ALLEN, daher erlaube ich mir diese Info gerne an euch weiterzuleiten.
Einen schönen 3. Advent allerseits
Udo Herterich

Antwort der Conterganstiftung für behinderte Menschen:

Lieber Herr Herterich,

gerade habe ich Ihre Nachricht gesehen und möchte darauf vorab kurz unmittelbar antworten. Wir haben zu dem Thema schon einiges in die Wege geleitet und hier darüber informiert:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-prioritaere-impfmoeglichkeit-fuer-menschen-mit-conterganschaedigung/

Selbstverständlich halten wir über die Ergebnisse unserer Unternehmungen auf dem Laufenden. Vielen Dank nochmals für Ihren Hinweis, dass die Infobriefe in Papier für einige Betroffene nach wie vor wichtig sind.

Lassen Sie uns zu diesem (und allen anderen) Themen gerne im Austausch bleiben!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Frau ebenfalls ein erholsames Wochenende und einen schönen dritten Advent.

Mit herzlichen Grüßen

Kristina Kruse

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3300
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de
Internet: www.contergan-infoportal.de