Achtung für Nordrhein-Westfalen: Corona – Schutzimpfung – Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetsche
Hallo Zusammen,
endlich haben die Impfungen gegen Corona angefangen.
Die Terminvereinbarung ist nicht leicht und erfordert Geduld.
Im Impfzentrum werden viele Fragen gestellt. Deshalb benötigen die meisten gehörlosen Menschen einen Gebärdensprachdolmetscher.
In Nordrhein – Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschlossen, das Gehörlose einen Gebärdensprachdolmetscher mitbringen dürfen. Und besonders wichtig, die Impfzentren bezahlen die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher.
Die Regelungen für andere Bundesländer liegen uns leider nicht vor.
Im offiziellen Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es:
Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19
Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021
- Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher
Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher gehören zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Das Impfzentrum er-stattet daher diese Kosten und rechnet sie anschließend mit dem Land ab. Als Anlage ist hierfür ein Muster eines Abrechnungsformulars beige-fügt. Dies wird den Berechtigten vom MAGS auch über die Verbände zur Verfügung gestellt.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Sabine Göbber
Interessenverband Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V.
Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte
Peer- to-Peer-Beratungsangebot
Sabine Göbber
Diplom-Sozialpädagogin
Krankenschwester
Ref. für Gesundheits- und Sozialmanagement
Mobil: +49 171-3080816
Tel.: +49 2428-9021470
Fax: +49 2428-9021480