Kontaktliste für Einzelfallentscheidung in NRW
Sehr geehrter Herr Herterich,
sehr geehrte Damen und Herren des Landesverbandes NRW,
am 04.03.2021 haben wir auf dem Contergan-Infoportal über die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung bei der priorisierten Impfung informiert. Den Beitrag können Sie hier finden.
Das Land NRW hat seit dem 26.02.2021 ein Verfahren wie diese Einzelfallentscheidung vorgenommen werden soll. Hierzu ist ein Antrag bei dem Kreis oder der kreisfreie Stadt, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, nötig.
Im Zuge unserer Recherche und Kommunikation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wurde uns eine Liste mit allen Kontaktdaten der Kreise und kreisfreien Städte übersandt.
Gerne würden wir Ihnen diese für Ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Liste finden Sie anbei.
2021_03_04_Anspruchsgruppen und Kontakte für Einzelfallentscheidung(MAGS)
Natürlich können Sie und Ihre Mitglieder bei weiteren Fragen bzgl. des Vorgehens zur Einzelfallentscheidung sehr gerne auf den Beratungsbereich der Conterganstiftung zurück kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Kringels
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: +49 (221) 3673-3314
Fax: +49 (221) 3673-3636
E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de
Internet: www.contergan-infoportal.de
Sehr geehrter Herr Herterich,
sehr, sehr gerne können Sie dies tun!
Mit freundlichen Grüßen
Lena Kringels
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: +49 (221) 3673-3314
Fax: +49 (221) 3673-3636
E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de
Internet: www.contergan-infoportal.de


