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Maskenpflicht

Hallo Zusammen!

Es gelten wieder strenge Regeln. Sie sollen uns helfen, uns gegenseitig zu schützen.

Allerdings weiß man oftmals nicht mehr, was ist denn erlaubt, was nicht. Nach der Sinnhaftigkeit bei allen Verordnungen mag man erst gar nicht fragen.

Aus dieser Verunsicherung ergibt sich die Frage, nach der Befreiung von der Maskenpflicht für Menschen mit besonderen Schädigungen. Ihr erinnert Euch, die Frage hatte uns Herr Lessmann aus dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit zu Beginn des ersten Lockdowns beantwortet.

Diese Befreiung gilt auch heute noch. Im Gesetzestext liest sich da so:

(4) Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind

1../2../3..

4. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

Leider steht aber im Gesetz auch:

Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Hinzukommt, das z.B jeder Ladenbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann, und Euch trotz Attest den Zutritt verweigern darf.

Entsprechende Bescheinigungen sind nur beim Hausarzt/ Facharzt erhältlich.

Sie dürften jedoch telefonisch abrufbar sein und keinen Praxisbesuch erfordern.

Ich hoffe, Euch mit dieser Information etwas weiterhelfen zu können.

Bleibt gesund

Sabine

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Gesichtsvisiere als Masken-Tip bei starker Armschädigung oder Ohrfehlbildung

Hallo Ihr Lieben,

direkt nach der gestrigen Infomail möchten wir heute eine weiter Info zu einem ganz anderen Maskentyp machen: den Gesichtsvisieren.

Es gibt sie in einer Variante mit Brillenbügel, von der insbesondere Menschen mit starker Schädigung der Arme profitieren. Und es gibt sie mit einem Gummiband, was für Hörgeräte oder Ohrfehlbildungen einfacher ist.

Visier mit Brillenbügel                                                                                                                                 Visier mit Kopfband

 

 

Aber auf zwei Dinge gilt es beim Kauf zu achten:

 

  1. Die Plastikscheibe sollte eine schöne gleichmäßige Rundung haben, ansonsten verzerrt das Bild eventuell.
  2. Es gibt große Preisunterschiede. Dabei geht es vor allem um die Kratzfestigkeit. Ganz teure (ca. 34,00 und mehr) haben sogar eine Entspiegelung.
  3. Das RKI sagt, diese Visiere schützen nicht so gut wie Masken. Daher sind sie übrigens nicht überall erlaubt. ABER: Menschen mit Behinderung sind von der Maskenpflicht befreit. Daher ist das Visier für einen Menschen mit Behinderung also erlaubt.  Bitte schaut zum Thema Schutzwirkung unbedingt mal diesen kurzen Beitrag an:

https://www.pta-in-love.de/face-shield-alternative-zur-maske/

Und hier sind einige Adressen, wo man diese Masken bekommen kann. Wer selber suchen möchte, tippt einfach „Gesichtsvisier Brillenbügel“ oder nur  „Gesichtsvisier“ in den Browser.

Visiere mit Brillengestell:

 

Brille mit Klappbarem Visier:  https://www.eproto.de/products/visier-brille-mit-tropfchenschutz?variant=33618492686468

 

https://www.paketmann.de/drogerie-kosmetik/gesichtsschutzschild-mit-brillengestell-versand-gratis/?gclid=Cj0KCQjwlN32BRCCARIsADZ-J4veDMh-95oyxBn_C2W6axJ3QMfIYMplp-4nD_ZkE-yQ3aelSEfwp5YaAgS0EALw_wcB

 

https://www.stilvest.com/unbekannt-gesichtsschutz-fuer-friseur.html?from=g_ads_shopping

 

https://www.amazon.de/s?k=gesichtsvisier&__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&ref=nb_sb_noss_1

Gesichtsvisier mit Kopfband:

 

Großpackung (12 Stck) https://www.heller-medizintechnik.de/shop/corona_schutzausruestung/gesichtsschutz_schutzvisier/

 

Großpackung (10 Stck) https://www.vistaprint.de/kleidung-taschen/gesichtsschutze?couponAutoload=1&expiredCouponCode=VP1512&GP=06%2f18%2f2020+11%3a21%3a35&GPS=5705666790&GNF=0

 

Gesichtsvisier klappbar https://www.hinz.de/shop/hygiene/gesichtsvisier

 

https://www.amazon.de/s?k=gesichtsvisier&__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&ref=nb_sb_noss_1

 

 

Hier noch mehr Infos, wer mehr wissen möchte, über die Schutzwirkung

 

https://www.google.de/search?sxsrf=ALeKk006hUqnPglc_6ZMrO2LfM3E87SMRA%3A1592493866243&source=hp&ei=KofrXqS6DO-c1fAP-dmauA0&q=gesichtsvisier+schutzwirkung&oq=gesichtsvisier+schutz&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgDMgIIADICCAAyAggAMgIIADICCAAyAggAMggIABAWEAoQHjIGCAAQFhAeMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjoECCMQJzoFCAAQgwE6BAgAEEM6BQgAELEDOgcIABCxAxBDOgoIABCxAxAUEIcCOgcIIxCxAhAnOgQIABAKUJ0FWLlnYJJ7aARwAHgAgAGuAYgBgxWSAQQ3LjE4mAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpeg&sclient=psy-ab

Bleibt gesund!! Liebe Grüße, Nina

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

 

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

 

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 

Maskenpflicht und Behinderung in NRW

 

Lieber Herr Herterich,

nach § 12a Abs. 2 Satz 2 der veränderten und ab kommenden Montag geltenden CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nase-Bedeckung nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen einen solchen Schutz nicht tragen können. Das wird auch auf Ihre Frage zutreffen..
> Wir haben bewusst keine konkreten Nachweispflichten eingebaut, sondern vertrauen insoweit auf den vernünftigen Menschenverstand der ggf. kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Nur wenn diese wirklich Zweifel haben, ob hier ggf. ein medizinischer Grund nur vorgeschoben wird, können Sie einen Nachweis  verlangen. Das wir in den von Ihnen geschilderten Fällen aber sicher nicht der Fall sein.

Zum ausdrucken:
komplette Neufassung der CoronaSchutzVO mit dem besagten § 12a Absatz 2 Satz 2 hier der Link :

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.pdf

> Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende!
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> Markus Leßmann
>
Markus Leßmann
>
> Abteilungsleiter III „Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherungen“ Leitung Stabsstelle Corona
>
> Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
>
> Telefon: (0211) 855-3275
> Mobil: (0172) 2077348
> E-Mail:   markus.lessmann@mags.nrw.de