Informationsvideo zum Paragrafen 18 des Conterganstiftungsgesetzes

Hallo zusammen,

gerne übersende ich euch ein Informationsvideo Paragrafen 18 des Conterganstiftungsgesetzes.

 

Der Paragraf 18 des Conterganstiftungsgesetzes ist wichtig bei verschiedensten Anträgen, insbesondere solchen die die Sozialgesetzbücher betreffen. Er behandelt die Notwendigkeit zur Angabe der Einkünfte und finanzielle Mittel bei solchen Anträgen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Informationen dazu in einem unserer Schulungsvideos erläutert.

In diesem Video wird genauer erläutert bei welchen Anträgen die involvierten Personen Auskunft geben müssen über Einkommen und Vermögen und vor allem in welchen Fällen sie es nicht tun müssen.

Es gibt zwei Versionen des Videos, einmal ohne und einmal mit Gebärdendolmetscher. Zu finden sind die Videos ebenfalls auf unserer Homepage.

https://vimeopro.com/rainerjagusch/antraege-nach-sgb-ii-iiiv-ix-und-xii-auch-mit-gebardensprache/video/521085254 (Video ohne Gebärdendolmetscher)

https://vimeopro.com/rainerjagusch/antraege-nach-sgb-ii-iiiv-ix-und-xii-auch-mit-gebardensprache/video/549861883 (Video mit Gebärdendolmetscher)

Wir wünschen Viel Spaß und neue Erkenntnisse beim Schauen!

Liebe Grüße

Christoph Soppa

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer-Beratungsangebot

Koordinator Peer-Support

Wissensch. Rehabilitations-Berater

Christoph Soppa

Tel: 0151 1676 3122

Fax: 02838 9100228

Mail: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Web: https://www.contergan-nrw.eu/

Video-Sprechstunde zu Langfrist-Verordnungen am Dienstag, 08.06.2021 von 16.30-18.00 Uh

 

Einladung zur Video-Sprechstunde

vom Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen

am Dienstag, 08.06.2021 von 16.30-18.00 Uhr

 

 

Thema:

 

Langfrist-Verordnungen für Physio- und Ergotherapie

Seit sich zum 01.01.2021 die Heilmittelrichtlinien geändert haben, erreichen uns viele Fragen zum Thema der Langfristverordnungen von Heilmitteln (also Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie).

Hier herrscht momentan viel Verunsicherung, auch seitens der verordnenden Ärzte.

 

 Zusätzlich zu unserem aktuellen Handout

möchte ich deshalb zu einer Video-Sprechstunde einladen,

um Euch alle wichtigen Informationen zu erläutern.

Wir treffen uns auf einer geschützten Videoplattform. Ihr braucht nichts zu installieren oder herunterzuladen.

Nach Eurer Anmeldung werdet Ihr von mir per Mail eine Einleitung und einen Einladungslink

bekommen, auf den man dann zur verabredeten Zeit nur klicken muss. Schon sehen wir uns in Bild und Ton!

 Da unser Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschen ein zugelassenes MZEB ist, können wir unseren Patienten

solche Langfristverordnungen ausstellen und freuen uns, dass wir Euch bei diesem Thema unterstützen können.

Mein Name ist Irmela Aurich, ich bin Koordinatorin des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen in Nümbrecht und freue mich schon sehr auf den Kontakt mit Euch.

Anmeldungen zur Videosprechstunde bitte an: koordination@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu

Zu weiteren Fragen (z.B. testen der Videokonferenz) könnt Ihr mich auch gerne telefonisch kontaktieren (Tel. 0152 02959901).

Liebe Grüße und bis Dienstag!

Irmela Aurich

Handout Langfrist-Verordnungen

 

 

Handout

zu

Langfrist-Verordnungen

 

bei contergangeschädigten Menschen

Seit sich zum 01.01.2021 die Heilmittelrichtlinien geändert haben, erreichen uns viele Fragen zum Thema der Langfrist-Verordnungen für Physiotherapie und Ergotherapie.

Hier herrscht momentan viel Verunsicherung, auch seitens der verordnenden Ärzte.

Die wichtigsten Informationen zum Thema

„Langfrist-Verordnungen bei contergangeschädigten Menschen“

haben wir deshalb für Euch in einem Handout zusammengestellt.

Handout PDF

Zur Absicherung haben wir dieses Handout von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung prüfen lassen.
An dieser Stelle herzlichen Dank für die freundliche Unterstützung!

Ihr findet das Handout im Anhang dieser Mail, sowie auf der Website
des Interessenverbandes Contergangeschädigter NRW e.V.

Des Weiteren bieten wir in Kürze auch wieder eine Videosprechstunde zu dem Thema an.

Die Einladung erhaltet Ihr ebenfalls über diesen Verteiler.

Da unser Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschen ein zugelassenes MZEB ist, können wir unseren Patienten solche Langfrist-Verordnungen ausstellen und freuen uns,
dass wir Euch bei diesem Thema unterstützen können.

Mein Name ist Irmela Aurich und als Koordinatorin des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen in Nümbrecht stehe ich Euch auch gerne für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung:

Entweder telefonisch unter Tel. 0152 02 95 99 01

oder auch

per Mail an: koordination@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu

Liebe Grüße und bitte bleibt gesund!

Irmela Aurich

Pflegereform 2021 zusammengefasst

Hallo Zusammen,

da gibt es eine Pflegereform 2021, und keiner hats gesehen. Zumindest erscheint es so, als habe Minister Spahn die längst fällige Pflegereform auf den Weg gebracht, ohne dass dies in der Öffentlichkeit groß zur Kenntnis genommen wurde.

Über das Pro und Kontra dieser Pflegereform 2021 möchten wir an dieser Stelle nicht diskutieren. Vielmehr haben wir zusammengefasst, was aus unserer Sicht für die meisten im Augenblick die interessantesten Veränderungen sind.

 Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Wir sind aber auch dankbar, wenn jemand noch weitere Informationen hat, die für alle wichtig sein könnten.

Lieben Gruß

Sabine Göbber und Nicole Soppa

Die wesentlichen Änderungen der Pflegereform zusammengefasst:

  • Ab 1. Juli 2021 Erhöhung des Pflegegeldes:
Pflege­grad Bis 01.07.2021 Ab 01.07.2021
2 316 Euro 331,80 Euro
3 545 Euro 572 Euro
4 728 Euro 764 Euro
5 901 Euro 946     Euro
  • Bis zu 40% der Pflegesachleistung können ab Juli 2021 auch für die 24 Stunden Pflege nutzbar gemacht werden.
  • Die Pauschale für Pflegehilfsmittel bleibt dauerhaft bei 60,-€ und wird ab 2023 an die jährliche Inflationsrate angepasst.
  • Vermutlich ab Juli 2022 soll aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege das Entlastungsbudget werden, von insgesamt 3300€.

Geplant ist, dass vom Entlastungsbudget nur 40 Prozent für eine stundenweise Verhinderungspflege verwendet werden können. Also nur noch 1320 Euro.

  • Die 6-monatige Wartezeit entfällt.

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer- to-Peer-Beratungsangebot

Sabine Göbber

Diplom-Sozialpädagogin

Krankenschwester

Ref. für Gesundheits- und Sozialmanagement

Mobil:  +49 171-3080816

Tel.:        +49 2428-9021470

Fax:        +49 2428-9021480

Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Pflegefachkraft

Nicole Soppa

Mobil: +49 16098647931
E-Mail: n.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Web: www.contergan-nrw.eu

In welche Richtung entwickelt sich der Fußball?

Einladung zum wöchentlichen Fußballtalk

 

Hallo Fußallfreunde,

 

die Saison nähert sich dem Ende. Nähert sich der professionelle Fußball auch langsam seinem Ende? Oder ist mit der Abwehr der Super League der Fußball gerettet worden? Und ist die Super League wirklich abgewehrt worden?

 

Solche Fragen rund um den Fußball diskutieren wir im Fußballtalk jeden Montag um 15:30 Uhr.Es gibt aber natürlich noch viele andere Fragen und Themen rund um den Fußball, die wir ebenfalls in dieser Videokonferenz besprechen. Wir würden uns sehr freuen wenn du mit uns diskutierst.

 

Melde dich einfach bei mir: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 

Sportliche Grüße

Christoph Soppa

nteressenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

 

Peer-to-Peer-Beratungsangebot

Koordinator Peer-Support

Wissensch. Rehabilitations-Berater

 

 

Christoph Soppa

Tel: 0151 1676 3122

Fax: 02838 9100228

Mail: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Web: https://www.contergan-nrw.eu/

Kennenlerntreffen im virtuellem „Hundecafé“ am 04.05.2021 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

 

Achtung! Achtung! Eröffnung des Hundecafés

 

Kennenlerntreffen „visuell“ am

Dienstag, 04.05.2021 von 14:00 Uhr –16:00 Uhr

Wir eröffnen das Hundecafè – eingeladen sind alle Hundefreunde!

 

Hallo liebe Hundefreunde,

hättet ihr Spaß daran euch in einer lockeren „virtuellen“ Runde über eure Lieblinge auszutauschen?

Wir können uns im Augenblick nicht in der freien Natur treffen, aber vielleicht gibt es Themen „Rund um den Hund“ die wir gemeinsam „virtuell“ besprechen können.

Gerne möchte ich deshalb unser „virtuelles“ Hundecafé“ eröffnen und euch zum Kennenlerntreffen herzlich einladen!

Wie das Wort „Kennenlerntreffen“ schon sagt – wollen wir genau das! Euch und eure Fellnasen kennenlernen. Zusammen können wir uns dann an euren Themen rantasten. Gerne könnt ihr mir bei der Anmeldung mögliche Themen oder Fragen mitteilen, die wir dann gemeinschaftlich besprechen können.

Wir treffen uns auf einer geschützten Videoplattform. Ihr braucht nichts zu installieren oder herunterzuladen. Ihr werdet nach Anmeldung von mir eine Anleitung und einen Einladungslink (per Mail) bekommen, auf den man dann zur verabredeten Zeit nur klicken muss. Schon sehen wir uns in Bild und Ton!

Mein Name ist Andrea Engel, und freue mich schon sehr auf einen regen Austausch.

Anmeldungen zum Treffen im Hundecafé bitte an: a.engel@contergan-nrw.eu

Zu weiteren Fragen (z.B. testen der Videokonferenz) könnt Ihr mich auch gerne telefonisch kontaktieren (Tel. 0151 42 52 54 32).

Liebe Grüße und bis Dienstag!

Andrea Engel

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Andrea Engel

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Telefon: 02241 / 23 57 461

Telefax: 02241 / 31 94 051

Mobil: 0151 / 42 52 54 32

www.contergan-nrw.eu

Persönliche Assistenz/Persönliches Budget

Hallo Zusammen,

die persönliche Assistenz/ das persönliche Budget bleibt ein aktuelles Thema für viele contergangeschädigte Menschen. So aktuell, das es inzwischen zum Schwerpunkt meiner Arbeit im Interessenverband Contergangeschädigter NRW e. V geworden ist. Gern stehe ich mit Rat und Tat zur Seite , sowohl bei der Antragstellung, aber auch bei den Überlegungen, ob Persönliche Assistenz für jemanden etwas sein kann. Bitte ruft mich einfach an oder schreibt:

Sabine Göbber: Mobil:  +49 171-3080816

        Tel.:        +49 2428-9021470

        Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Gern möchte ich auf den Workshop im Mai hinweisen:

Workshop

Persönliche Assistenz/ Persönliches Budget

Einen Antrag auf Erstellung eines Antragsformulars…

Vielleicht kennt der ein oder andere dieses herrliche Lied von Reinhard Mey noch. So ähnlich fühlt man sich manchmal, wenn man sich daran macht, einen Antrag auf Persönliche Assistenz/ Persönliches Budget zu stellen.

Aber, so ein Antrag ist kein Hexenwerk.

In diesem Workshop wird Schritt für Schritt das Antragsverfahren durchgegangen, ein Probenantrag erstellt und die dabei auftauchenden Fragen so weit wie möglich beantwortet.

Vielleicht hilft dieser Workshop, letzte Hemmschwellen zu überwinden, doch einen Antrag auf persönliches Budget zu stellen.

Es stehen 2 Termine zur Auswahl:
jeweils dienstags: 11.5.2021, 10:00-12:00 Uhr
oder
18.5.2021, 17:30-19:30 Uhr

Anmeldungen bitte an mich: s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Ich freue mich auf Eure Teilnahme

Sabine Göbber

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer- to-Peer-Beratungsangebot

Sabine Göbber

Diplom-Sozialpädagogin

Krankenschwester

Ref. für Gesundheits- und Sozialmanagement

Mobil:  +49 171-3080816

Tel.:        +49 2428-9021470

Fax:        +49 2428-9021480

Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

www.contergan-nrw.eu

„Covid-19 – Priorisierte Impfung von Assistenzkräften in NRW“

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben heute folgenden Aktuelles-Beitrag für Sie veröffentlicht:

 

Aus dem Erlass zur „Klarstellung zu berufsindizierten Impfungen der Priorität 2“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 01.04.2021 geht hervor, dass

 

  • Menschen mit Assistenzbedarf, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets erhalten (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) oder im Rahmen des Arbeitgebermodells Assistenzkräfte beschäftigen

 

sowie

 

  • deren Assistenzkräfte

 

bereits jetzt einen Anspruch auf Impfung haben.

 

Als Nachweis muss das entsprechende Formblatt zum Impftermin mitgebracht werden.

 

Eine Impfung dieses Personenkreises kann in den Impfzentren des Landes NRW erfolgen. Eine Übersicht über die Impfzentren sowie die erforderlichen Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

 

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Ewalds

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – AstraZeneca

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) stimmt zu, dass den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes ermöglicht wird.

 

Zu den Hintergründen:

 

Die Stiftung erhielt vereinzelt die Empfehlung, dass Menschen mit Conterganschädigung aufgrund der unklaren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca geimpft werden sollen. Gleichzeitig äußerten sich Betroffene besorgt und verunsichert.

 

Da nur eine ausgebildete Medizinerin / ein ausgebildeter Mediziner eine Empfehlung oder Warnung in Bezug auf die Verwendung eines konkreten Impfstoffes aussprechen kann, sah es der Vorstand der Conterganstiftung fürsorgerechtlich für geboten an, sich an das Paul-Ehrlich-Institut mit der Bitte um Prüfung zu wenden (CIP berichtete hier). Dabei verwies er auch auf die besondere Biografie der Betroffenen.

 

Am gestrigen Tag erhielt der Vorstand der Conterganstiftung das Antwortschreiben des RKI. Herr Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, teilt darin mit, dass, obwohl der STIKO keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine erhöhte Gefährdung für besondere Thrombosen besteht, sie die Bedenken von Menschen, die durch ein Medikament nachhaltig schwer geschädigt wurden, teilen und auch aus ethischen Überlegungen zustimmen, den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes zu ermöglichen.

 

Damit Sie als Betroffene / r einen Beleg zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt führen können, haben wir das Schreiben für Sie veröffentlicht:

 

 

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-astrazeneca-2/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de