Newsletter März 2021

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

etwas in Verzug möchte ich Euch heute ein ganz spannendes neuartiges Gerät vorstellen, dass noch nicht wirklich auf dem Markt ist!
Die Vertriebsstrukturen werden gerade noch geschaffen, und wir sind mit die ersten Tester!

Es freut mich sehr, Euch im Rahmen dieses Newsletters auch das selber Testen dieses Geräten anbieten zu können! Sprecht mich bei Interesse gleich an :0)

Das Gerät kommt aus Dänemark und wird auch dort gefertigt.
Aktueller Bestellweg:

https://www.schlaganfallprodukte.de/shop/easy-up-die-geniale-alltagshilfe-fuer-alle-einhaender-als-set/

Den Bestellweg aktualisieren wir euch im Eintrag auf der Website immer, wenn sich dieser weiter etabliert.

Ich bin wirklich sehr gespannt, auf Eure Meinung zu diesem Produkt! Schaut mal rein:

https://www.contergan-nrw.eu/?p=10107

 

Newsletter 2 März Easy Up

Liebe Grüße, Eure Nina

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

CIP – Aktuelles – COVID-19 – Erste Rückmeldungen ausländischer Botschaften in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Conterganstiftung kontaktierte im März 42 ausländische Botschaften, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf eine prioritäre Impfung hinzuwirken (CIP berichtete hier). Zwischenzeitlich haben sich bereits zehn Botschaften zurückgemeldet. Sieben dieser Botschaften teilten mit, dass sie die übersandten Informationen zur prioritären Impfung von Menschen mit Conterganschädigung in Deutschland an ihre Ministerien für Gesundheit oder zur individuellen Bearbeitung an die zuständige Stelle im jeweiligen Land weitergeleitet haben.

 

Darüber hinaus erhielt die Conterganstiftung drei konkrete Rückmeldungen:

 

  • Die Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland informierte darüber, dass Menschen mit Conterganschädigung bereits prioritär geimpft werden.
  • Die australische Botschaft verwies auf die öffentlich zugängliche Impfstrategie und führte aus, dass Erwachsene mit einer Behinderung, die eine bestimmte Grunderkrankung haben, ebenfalls priorisiert werden.
  • Die Botschaft der Tschechischen Republik wies darauf hin, dass das zuständige Ministerium für Gesundheit keine Änderung der Impfprioritäten vornehmen werde, da die aktuelle Diagnose-Liste bereits breit genug aufgestellt sei.

 

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich an dieser Stelle informieren. Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Beitrag können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-erste-rueckmeldungen-auslaendischer-botschaften-in-deutschland/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Bundesverwaltungsgericht verweist Contergan-Klage nach Karlsruhe

Externer Link

https://www.evangelisch.de/inhalte/184513/01-04-2021/bundesverwaltungsgericht-verweist-contergan-klage-nach-karlsruhe

 

Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW; Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie über zwei neue Beiträge auf dem Contergan-Infoportal informieren:

COVID-19 – Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ermöglicht mit Erlass vom 25.03.2021 eine unbürokratische Vergabe von Impfterminen. Denn das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe zu verwenden. Mit den vorhandenen Kontingentmengen, die nicht vollständig genutzt werden können, sollen vordringlich Impftermine für Personen mit Vorerkrankungen geschaffen werden. Zu dieser Personengruppe zählen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung auch Menschen mit Conterganschädigung (CIP berichtete hier).

Ihre Anfrage zum Erhalt einer Bescheinigung über eine anerkannte Conterganschädigung zur Unterstützung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes bei der Ausstellung eines notwendigen Attestes (CIP berichtete hier) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung
(E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung
(E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-mehr-flexibilitaet-beim-impfen-in-nrw/

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf ein ärztliches Attest

Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität (CIP berichtete hier und damit auch einen Anspruch auf ein ärztliches Attest (vgl. § 6 Abs. 5 Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Dieses ärztliche Zeugnis muss nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lediglich formlos belegen, dass eine Erkrankung gemäß § 3 CoronaImpfV vorliegt.

Als Nachweis für Ihre Ärztin / Ihren Arzt, dass bei Ihnen eine Conterganschädigung, also eine Erkrankung nach § 3 CoronaImpfV, vorliegt, stellt Ihnen die Conterganstiftung gerne eine entsprechende Bescheinigung aus.

Bitte richten Sie hierzu Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-haben-anspruch-auf-ein-aerztliches-attest/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Conterganstiftung kontaktiert ausländische Botschaften in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Conterganstiftung für behinderte Menschen kontaktiert 42 ausländische Botschaften in Deutschland, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf eine prioritäre Impfung hinzuwirken.

 

Denn der Anspruch auf eine (prioritäre) Impfung (von Menschen mit Conterganschädigung) gilt gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 CoronaImpfV u.a. nur für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind (Nr. 1) oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (Nr. 2).

 

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren. Richten Sie Ihre Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“ gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de, Telefon: 0221 3673-3673).

 

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link abrufen:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-conterganstiftung-kontaktiert-auslaendische-botschaften-in-deutschland/

 

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund

 

Claudia Ewalds

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: Beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

COVID-19 – Bescheinigung über anerkannte Conterganschädigung bei Conterganstiftung erhältlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer CIP-Meldung vom 11.03.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass Menschen mit Conterganschädigung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 a der Coronaimpfverordnung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher Priorität haben.

Hierfür haben Sie Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes, das belegt, dass eine Vorerkrankung gemäß § 3 Coronaimpfverordnung vorliegt (vergleiche § 6 Absatz 5 Coronaimpfverordnung). Denn ausschließlich das ärztliche Zeugnis ermöglicht eine Impfterminvergabe. Als Nachweis für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass bei Ihnen eine Conterganschädigung vorliegt, stellt Ihnen die Conterganstiftung gerne eine Bescheinigung aus, die belegt, dass Sie eine leistungsberechtigte Person im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes sind.

Bitte richten Sie hierzu Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Diese Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem nachfolgenden Link: https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-bescheinigung-ueber-anerkannte-conterganschaedigung-bei-conterganstiftung-erhaeltlich/

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Umlau

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3312

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Abschied von Dr. Jürgen Graf

Hallo liebe Freund & Kollegen,

hier der Link zu unserer Homepage, gerne zum veröffentlichen in euren Verbänden und Institutionen, mit dem Abschied von Dr. Jürgen Graf gestern:
Grüße
Alfonso J. Fernandez Garcia
Max-Beckmann-Str. 8b
60599 Frankfurt/Main
Telefon: 069-138225n

COVID-19 – Menschen mit Conterganschädigung werden prioritär geimpft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die neue Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 11.03.2021 sieht vor, dass Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Priorität zu impfen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a CoronaImpfV). Ein Antrag auf eine Einzelfallentscheidung ist somit nicht mehr nötig.

Wie bereits im Rahmen vergangener Meldungen berichtet, erreichen die Conterganstiftung eine Vielzahl von Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“. Ein Themenpunkt dieser Anfragen war und ist das Thema der prioritären Impfung.

Um die Betroffenen in diesem Anliegen zu unterstützen, kontaktierten Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Ständige Impfkommission sowie das Paul-Ehrlich-Institut (CIP berichtete am 03.12.202121.01.2021 und 10.02.2021). Gleichzeitig erfolgte ein Anschreiben an alle Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer, welches unter Ausführungen zu den drei Faktoren

  • Benachteiligung bei Schutzmaßnahmen
  • Hohe Behandlungskomplexität
  • Verminderter Gesundheitszustand

eine prioritäre Impfmöglichkeit der Menschen mit Conterganschädigung für geboten hielt. Das Schreiben (exemplarisch für das Bundesland NRW) können Sie bei Interesse hier einsehen.

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Diesen gleichlautenden Beitrag können Sie auch auf unserem Contergan-Infoportal aufrufen unter:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-werden-prioritaer-geimpft/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Update – Kontaktliste für Einzelfallentscheidung in NRW

Sehr geehrter Herr Herterich,

 

ich möchte Ihnen ein kurzes Update bzgl. der Kontaktliste für die Einzelfallentscheidung geben. Die Ergänzungen haben wir durch Betroffene erhalten.

 

Für den Kreis Unna gibt es eine konkretere E-Mail Adresse für die Einzelfallentscheidung. Diese lautet: impfzentrum@kreis-unna.de

 

Für Köln gibt es ebenfalls eine Konkretisierung. Dort lautet die E-Mail Adresse:Impfanmeldung@stadt-koeln.de

 

Es ist möglich, dass einige Kreise und kreisfreien Städte dazu übergehen konkretere E-Mail Adressen einzurichten, um die Nachrichten gezielter verarbeiten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Kontaktliste für Einzelfallentscheidung in NRW

Sehr geehrter Herr Herterich,

sehr geehrte Damen und Herren des Landesverbandes NRW,

am 04.03.2021 haben wir auf dem Contergan-Infoportal über die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung bei der priorisierten Impfung informiert. Den Beitrag können Sie hier finden.

Das Land NRW hat seit dem 26.02.2021 ein Verfahren wie diese Einzelfallentscheidung vorgenommen werden soll. Hierzu ist ein Antrag bei dem Kreis oder der kreisfreie Stadt, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, nötig.

Im Zuge unserer Recherche und Kommunikation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wurde uns eine Liste mit allen Kontaktdaten der Kreise und kreisfreien Städte übersandt.

Gerne würden wir Ihnen diese für Ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Liste finden Sie anbei.

2021_03_04_Anspruchsgruppen und Kontakte für Einzelfallentscheidung(MAGS)

Natürlich können Sie und Ihre Mitglieder bei weiteren Fragen bzgl. des Vorgehens zur Einzelfallentscheidung sehr gerne auf den Beratungsbereich der Conterganstiftung zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Sehr geehrter Herr Herterich,

sehr, sehr gerne können Sie dies tun!

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de