Option der Videotherapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen, dass derzeit viele Selbsthilfeverbände und Selbsthilfegruppen Informationen für Ihre Mitglieder für die Zeiten der Corona-Krise zur Verfügung stellen. Menschen mit Krankheit oder Behinderung sind dabei häufig besonders betroffen. Einerseits weil sie zu Risikogruppen gehören oder andererseits, weil notwendige Behandlungen nicht mehr so problemlos möglich sind.

Grundsätzlich ist die Heilmittelversorgung ambulant weiter zugänglich. Seit 18. März 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen und seit dem 31. März 2020 auch die Unfallkassen allerdings auch Videotherapie als eine Möglichkeit der ergotherapeutischen Behandlung (und auch für Physiotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie) zugelassen. Das gilt vorerst bis zum 31.05.2020 und soll die Möglichkeit eröffnen, Ergotherapie fortzuführen, ohne dass die Klienten in die Ergotherapie-Praxis gehen müssen. Auch wenn Videotherapie die persönliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann und sie nicht für alle Klienten oder Maßnahmen geeignet ist, so kann sie derzeit dennoch eine sinnvolle Option sein. Voraussetzung ist eine gültige Verordnung für Ergotherapie.

Dazu haben wir eine Patienteninformation erstellt. Falls es Ihnen möglich ist, diese unter den Verbänden oder auch direkt weiterzuverbreiten, würden wir uns sehr freuen.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

20 04 01 Info Videotherapie_Ergotherapie

Herzliche Grüße

Birthe Hucke