Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt bei der Akquise weiterer Kompetenzzentren

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren für das Förderjahr 2022 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Unterstützung bei der Akquise weiterer Kompetenzzentren zugesagt. So wird der am 01.10.2021 erfolgte Start des Interessenbekundungsverfahrens über ein Rundschreiben der DKG an die Landeskrankenhausgesellschaften und nachfolgend an die einzelnen Krankenhäuser verkündet.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de
oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter dem nachfolgenden Link: https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/multidisziplinaere-medizinische-kompetenzzentren-deutsche-krankenhausgesellschaft-unterstuetzt-bei-akquise-weiterer-kompetenzzentren/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Aktuelles – Beratungsbereich – Erreichbarkeit am Freitag, 29.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, den 29.10.2021 ist der Beratungsbereich der Conterganstiftung aufgrund der digitalen Teilnahme an der sozialrechtlichen Fortbildung zum Thema „Leistungen für (ältere) pflegebedürftige Menschen“ telefonisch nicht zu erreichen. Hinterlassen Sie uns gerne unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eine Nachricht oder richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an beratung@contergan.bund.de.

Am Dienstag, den 02.11.2021, sind wir wie gewohnt erreichbar und werden schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurückkommen.

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:
https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/beratungsbereich-erreichbarkeit-am-freitag-29102021/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

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Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: beratung@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Magazin – Von Implantaten und besonderen Bedarfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

lesen Sie hier unsere Fortsetzung zum Thema Hörgeräte:https://www.contergan-infoportal.de/news/von-implantaten-und-besonderen-bedarfen/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

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Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Aktuelles – Leistungsbereich – Bearbeitungszeit von Neu- und Revisionsanträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

um die Bearbeitungsdauer von Neu- und Revisionsanträgen zu verkürzen, ist der Leistungsbereich der Conterganstiftung stetig damit befasst, die Prozesse zwischen der Geschäftsstelle und der Medizinischen Kommission zu verbessern. Hierbei können Sie uns unterstützen: bitte reichen Sie Ihre medizinischen Unterlagen für die Weiterleitung an die Medizinische Kommission immer vollständig ein. Hierdurch können Nachreichungen an den Vorsitzenden der Medizinischen Kommission vermieden werden, was zu einer eindrücklichen Beschleunigung und Verkürzung der Bearbeitungsverfahren beitragen kann.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:
https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/leistungsbereich-bearbeitungszeit-von-neu-und-revisionsantraegen/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Aktuelles – Leistungsbereich – Ausbau unseres Services

Sehr geehrte Damen und Herren,

das zurückliegende Corona-Jahr hat auch an den Service des Leistungsbereiches der Conterganstiftung besondere Anforderungen gestellt. Es erfreut uns, dass wir der schwierigen Umstände zum Trotz einige Verbesserungen unseres Services für Sie auf den Weg bringen konnten. So können wir auf die folgenden Erfolge zurückblicken:

  • vereinfachtes Verfahren zur Einreichung der Lebensbescheinigung
  • Übersetzung nahezu aller Anschreiben der Conterganstiftung ins Ausland
  • verkürzte Bearbeitungszeit von Anträgen
  • zügige Ausstellung von etwa 700 beantragten Impfbescheinigungen im Zeitraum März – April 2021
  • Einführung eines Telefon-Dolmetschdienstes

Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Aufgaben und haben den Anspruch, unseren Service für Sie fortlaufend zu verbessern. Was können wir noch für Sie tun? Ihre Anregungen und Wünsche nehmen wir gerne entgegen. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail:geschaeftsstelle@contergan.bund.de

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/leistungsbereich-ausbau-unseres-service/

 

 

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Internet: www.contergan-infoportal.de

Magazin – Hörgeräte können für Menschen mit Conterganschädigung eine wichtig Hilfe sein

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

viele Menschen mit Conterganschädigung leiden schon seit ihrer Geburt an einer Schädigung ihres Gehörs. Bei einigen kommt es erst altersbedingt zu Problemen. Wann hilft ein Hörgerät? Wie findet man das passende Gerät? Welche Kosten werden erstattet? Wir geben einen ersten Überblick.  

 

Jeder 15. gilt in Deutschland inzwischen als hörgeschädigt. Ein wachsender Markt für die Hörgeräte-Akustiker und Akustikerinnen. In der Welt des Hörens und vor allem der Hörhilfen hat sich seit den ersten Hör-Rohren eine Menge getan. Noch vor wenigen Jahren klagten ihre Trägerinnen und Träger über die Größe, die Sichtbarkeit der Apparatur, die häufigen Fehlfunktionen oder auch die Häufigkeit des Batterieladens. Inzwischen gibt es eine große Auswahl für jeden Bedarf, jede Art von Hörschädigung und für so ziemlich jeden Geldbeutel.

 

Nähere Informationen zum Thema Hörgeräte finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgendem Link:

https://www.contergan-infoportal.de/news/das-zweite-ohr/

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Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Aktuelles – Auszahlung der Sonderzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Juli 2021 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mitunter wurde durch diese Gesetzesänderung geregelt, dass die jährliche Sonderzahlung, die erstmalig zum 30.06.2009 ausgezahlt wurde, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2033, sondern letztmalig zum 30.06.2022 ausgezahlt wird. Hierzu wird das für die Sonderzahlung vorgesehene Stiftungsvermögen in einer Einmalzahlung an alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet. Sie als Betroffene erhalten somit im kommenden Jahr noch einmal eine größere Summe über die Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse frei verfügen können.

Die Vorbereitungen für die Auszahlung haben in der Geschäftsstelle bereits begonnen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine genauen Berechnungen über die Höhe der individuellen Leistungen durchführen können. Es ist vorgesehen, dass alle Betroffenen bis Mitte Juni 2022 einen Bescheid über die Höhe der Auszahlungssumme erhalten.

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:
https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/auszahlung-der-sonderzahlung/

 

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Aktuelles – Rentenkapitalisierung – Änderung des Zinssatzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie in jedem Jahr wurde zum 01. Oktober 2021 der Zinssatz für die Kapitalisierung der Conterganrente angepasst
(§ 10 Abs. 2 lit. a der Stiftungssatzung). Der Zinssatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht und beträgt nun -0,30 %. Er gilt bis zum 30. September 2022.

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/rentenkapitalisierung-aenderung-des-zinssatzes/

 

 

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COVID-19 – Kostenbefreiung für Antigen-Schnelltest

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 11. Oktober 2021 hat der Bund angekündigt, das Angebot für die kostenlose Bürgertestung zu beenden, da nun für alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot zur Verfügung steht. Eine Befreiung von den Kosten soll für die Menschen bestehen, die keine Möglichkeit zur Impfung haben, z.B. weil keine Impfempfehlung vorliegt.

 

Auch wenn viele Betroffene ein Impfangebot in Anspruch genommen haben, besteht bei einigen Betroffenen die Sorge, erneut durch ein Medikament geschädigt zu werden, weshalb die Covid-19-Impfung bisher abgelehnt wird. Der Vorstand der Conterganstiftung hat diese Bedenken aufgegriffen und sie mit der Bitte an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) transportiert, zu prüfen, ob für Menschen mit einer Conterganschädigung aus ethischen und moralischen Gründen weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen können.

 

Das vollständige Schreiben an das BMG und die Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-kostenbefreiung-fuer-antigen-schnelltest/

 

 

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CIP – Beratungsbereich – Podcast erfährt rege Teilnahme Betroffener

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Bezug auf den CIP-Aufruf unserer Praktikantin Frau Kuxdorf vom 20.09.2021 zum Thema „Interviewpartner/innen für Podcast gesucht“ (hier aufrufbar) bedanken wir uns bei Ihnen als Betroffene sehr für Ihre vielzähligen Rückmeldungen und Ihr Interesse an einer Teilnahme. Da wir in Ergänzung der Podcast-Serie weiterhin auf der Suche nach einem Elternteil und einem Kind einer oder eines Betroffenen sind, benötigen wir nochmals Ihre Unterstützung:

Sollte jemand aus Ihrem näheren Umfeld für eine Teilnahme in Frage kommen, so informieren Sie diese Person gerne über das geplante Projekt und geben Sie die Kontaktdaten von Frau Kuxdorf weiter. Diese lauten:

Vielen Dank!

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/beratungsbereich-podcast-erfaehrt-rege-teilnahme-betroffener/

 

 

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