Virtuelle Männergruppe 14.11.20 um 15 Uhr

Hallo Männer,

ich möchte euch erneut auf unsere Männergruppe hinweisen. Wir treffen uns noch immer regelmäßig bei Skype, um uns darüber auszutauschen was uns bewegt. Jeder kann seine Themen mitbringen und sich zu den Themen der Anderen einbringen.

Wer Interesse hat meldet sich einfach bei mir. Unser nächstes Treffen ist am 14.11. um 15 Uhr.

Beste Grüße

Christoph Soppa

Christoph Soppa

Tel: 0151 1676 3122

Fax: 02838 9100228

Mail: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Web: https://www.contergan-nrw.eu/

Kommunikation während Corona

Auch in der sich wieder verschärfenden Corona-Lage ist unser Peer- und Berater-Team immer am Ball.

Dank der modernen Technik, in diesem Fall Skype, ist ein stetiger Kommunikationsfluss gegeben.

 

Wenn ihr mehr über Kommunikation über Skype und ähnliche Dienste erfahren wollt gebt doch mal den Suchbegriff Skype oder Kommunikation in unser Suchfeld ein (die Lupe ganz oben rechts), dort sind einige interessante Beiträge unserer Mitarbeiter gespeichert.

 

 

Malworkshop 14.11.2020 in Selm

Hallo liebe Malerinnen und Maler in nah und fern,

Corona hat schon vielen Planungen einen Strich durch die Rechnung gemacht, aber das gemeinsame Malen wollen wir uns nicht ganz kaputtmachen lassen. Deshalb hat unsere Künstlerin Anna in ihrer Heimatstadt ein Konzept entwickelt und sich ein Thema überlegt, sodass es für eine Tagesveranstaltung eine Chance gibt, mit einem fertigen Objekt nach Hause zu fahren, unten könnt ihr ihre Zeilen selbst lesen.

Von Seiten des Verbandes möchten wir als Anmeldegebühr 30 € für den Tag an das Konto:

 Sparkasse Köln Bonn    IBAN: DE 55 3705 0198 1931 5900 10

Eure schriftliche Anmeldung richtet ihr bitte an Barbara Wenzel-Heyberg.

Barbara Wenzel-Heyberg      Telefon: 02268/9094288        Fax: 02268/9094287   eMail:bwh@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 Anmeldeschluss: 1.11.2020

überwiesen haben, dafür ist die Raummiete, ein Mittagessen und Getränke sowie Anas Unterstützung mit Assistenten verteilt über 8 Stunden am Tag inklusive.

Aber bitte erst anmelden, auf die Anmeldebestätigung von Barbara warten und dann das Geld überweisen!

Wer übernachten möchte, sollte sich selbst ein Hotelzimmer organisieren. Das gewohnte Hotel am Kloster

https://hotel-am-kloster.de

 ist ca. 15 km vom Austragungsort entfernt.

Natürlich ist die Teilnehmeranzahl begrenzt, deshalb: wer zuerst kommt, malt zuerst!

Liebe Grüße eure Bärbel Drohmann

Liebe MitmalerInnen,

Corona schafft uns alle ein wenig und ich habe mir Gedanken gemacht, wie wir trotz der Pandemie einen Workshop gestalten können.
Nun gibt es so eine Art teilweisen „Frontalunterricht“ und ich hoffe, das ich mit dem Thema vielen eine Freude machen kann.

Das Thema des Workshops ist Porträtmalerei mit und ohne Vorlagen
Grundlagen, Techniken und Tipps.
Vom Foto zum fertigen Portrait

Der Workshop findet im Selmer Bürgerhaus (Willy-Brandt-Platz 2, 59379 Selm) statt.
Das bietet uns großzügige Räumlichkeiten ohne Stufen, sowie behindertengerechte Toilette mit dazugehörigem Aufzug.

Der Raum wird komplett ausgelegt und eingerichtet mit mehr als ausreichendem Mindestabstand. Desinfektionsmittel wird bereitstehen und für jeden gibt es eigene Pinsel, so dass auch in dem Bereich Sicherheit gewährleistet ist.
Sowohl die Assistenz wie auch ich sind mit Masken unterwegs, die wir auch mehrfach austauschen werden
Wir arbeiten auf kleinen bis mittleren Formaten, damit auch jede bzw. jeder mindestens eine fertige Arbeit mit nach Hause nehmen kann.

Termin ist am 14. November von 10 bis 18:00 Uhr.
Wer zwischendurch eine Mittagspause machen möchte – die hiesige Pizzeria „La Grotta“ hat ein vielfältiges Angebot. Für Getränke und Kleinigkeiten, wie Obst und Snacks wird gesorgt.

Der Raum ist in Coronazeiten auf 18 Personen ausgelegt dann kann der Mindestabstand gut eingehalten werden, Es muss also die Anzahl der TeilnehmerInnen auf 15 begrenzt werden.

WC Bürste im neuen Newsletter

Hallo liebe Hilfsmittelinteressierte,

der 3D-Druck trägt erste Früchte! Die Projektanfrage für das jetzige Newsletter-Hilfsmittel kam über den Aufruf zum 3D Druck – die Lösung allerdings aus einer anderen Richtung!
Es sollte eine WC Bürstenverlängerung werden auf mind. 1m Länge.

Sowas kann ein 3D Druck noch nicht sinnvoll leisten. Da ein 3D-Druckerzeugnis aus Schichten aufgebaut wird, leidet die Stabilität mit zunehmender Länge. Und ein wenig Druck beim Putzen muss man ja auch aufbringen. Das wäre von sehr kurzer Dauer gewesen. Das zweite Problem: die 3D Drucker sind nicht groß genug für so  lange/große Produkte.

Aber: wir haben einen findigen Sonderbauer. Der baut Rollstühle aus Aluminium und beginnt dabei mit einem geraden Rohr. Also nichts wie hin und angefragt, ob da nicht auch eine WC Bürste drin wäre?

Das war kein Problem. Nun musste nur noch ein Bürstenkopf gefunden werden, der, wenn möglich, auch mal getauscht werden kann. Damit man lange was von der Bürste hat.

Nach einigen Fehlversuchen in Sachen Qualität und Wiederbeschaffbarkeit haben wir bei Wenko einen Standardkopf für die Bürste gefunden.

Wie sie aussieht und was sie kann, seht Ihr hier:

https://www.contergan-nrw.eu/?p=9553

Wer so eine Bürste haben möchte kann den Sonderbauer (Herr Pauls) direkt ansprechen oder mich. Herr Pauls spricht nicht sooooo gut Deutsch, daher ist es vielleicht für  alle einfacher, wenn Ihr und ich vorher alles besprechen und dann den euren Auftrag und eure Adresse weiterleiten. Danach besteht dann der Kontakt und die Abwicklung nur noch zwischen Euch und Herrn Pauls.

Wie immer freue ich mich über Eure Meinung und auf neue Anfragen!  Lieben Gruß, Eure Nina

 

Newsletter aktuell 10 Oktober WC Bürste

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 

Infomail zum persönlichen Budget

Hallo Zusammen!

Wieder ein herzliches Dankeschön an alle, die sich auf meine letzte Mail gemeldet haben. Das Thema brennt wirklich bei Vielen.

Danke auch für die zahlreichen Fragen. Einige davon beantworte ich hier auch offen, da sie für viele von Interesse sein könnten.

Auf Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und weitere Fragen bin ich gespannt und freue mich schon darauf.

Lieben Gruß

Sabine Göbber

Diplom-Sozialpädagogin

Krankenschwester

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer- to-Peer-Beratungsangebot

Mobil:  +49 171-3080816

Tel.:        +49 2428-9021470

Fax:        +49 2428-9021480

Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Fragen zum Persönlichen Budget/ Persönliche Assistenz

Ich bin Beamter im Ruhestand. Hast du schon Erfahrungen gemacht, wie die Zuständigkeiten in meinem Fall wären?

Die persönliche Assistenz, das persönliche Budget ist eine Sozialrechtliche Leistung. Sie kommt für alle Menschen mit Behinderung in Betracht.

Zuständig für die Bearbeitung sind in NRW die Landschaftsverbände Westfalen- Lippe und Rheinland.

Da contergangeschädigte Menschen laut § 18 Conterganstiftungsgesetz keinerlei Angaben zu Einkommen und Vermögen machen müssen, entfällt die Eigenbeteiligung.

Das Budget wird in der Regel Trägerübergreifend getragen, d.h. meist sind die Landschaftsverbände und die Pflegekassen beteiligt. D.h eventuelles Pflegegeld wird zum Teil miteingerechnet.

Bislang habe ich Erfahrung mit „aktiven“ Beamten, allerdings sind die meisten der nicht verbeamteten Budgetnehmer berentet.

Wie verträgt sich die persönliche Assistenz mit dem Bedürfnis nach Privatsphäre?

 

Das ist immer ein spannendes Thema, da die Balance zu finden. Auf dem letzten Pflege- und Assistenztag war das auch ein großes Gesprächsthema.

Deshalb ist die Auswahl der Assistenten wichtig, die Chemie muss stimmen. Es gilt klare Absprachen zu treffen. Es ist wichtig, sich abzugrenzen. Manchmal ist das nicht so leicht. Du bestimmst, wann und wie lange sie um dich ist. In welche Bereiche sie darf, wann sie sich zurückzuziehen hat.

Wenn man das erste Mal Assistenz hat, empfiehlt es sich, mit wenigen Stunden anzufangen. Vielleicht in einem noch nicht so intimen Bereich, z.B. anfangs nur etwas Unterstützung im Haushalt, oder Begleitung beim Einkauf. Sich langsam rantasten.

Und immer wieder miteinander reden.

Wichtig, gerade bei einer sehr hohen Assistenzzeit am Tag, auch wenn die Person 24 Stunden am Tag anwesend ist, heißt das nicht, das sie einen Hotelservice, was Verpflegung, Duschen, etc. erwarten darf. Sie kommt zur Arbeit und dort wird man in der Regel nicht rundum verpflegt und versorgt. Wieder gilt, miteinander sprechen reden ist wichtig.

Eventuell ist es hilfreich schriftlich festzuhalten, was von der Assistenz erwartet wird.

`Goes´ und `No Goes´ festhalten.

 

Wird die Bewilligung immer für einen bestimmten Zeitraum erteilt?

 

Ja, üblich ist ein Jahr. Dann kann man einen Folgeantrag stellen, der in der Regel weniger aufwändig ist als der Erstantrag.

Finden in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 6 Monate) Hilfeplankonferenzen und Überprüfungen des MDK statt?

 

Die Hilfeplankonferenz findet bei der Erstbewilligung auf jeden Fall statt. Wird der Folgeantrag gestellt, hast Du zwar grundsätzlich ein Anrecht auf eine Hilfeplankonferenz (HPK), oftmals findet dann aber meist nur ein Hausbesuch statt. Ich habe auch schon mitbekommen, dass der Folgeantrag ohne HPK oder Hausbesuch bewilligt wurde. Selbst ein Erhöhungsantrag wurde ohne Probleme bewilligt.

Innerhalb des Bewilligungszeitraumes finden in der Regel keine Überprüfungen statt, es sei denn, die regelmässigen Abrechnungen gäben dazu Anlass.

Beim Erstantrag wird, wie erwähnt, der Pflegegrad abgefragt. Je nachdem wie lange die letzte Begutachtung zurückliegt, muss eine Überprüfung beantragt werden.

Die Landschaftsverbände haben eigene Mitarbeiter aus dem Pflegebereich, die natürlich sehr genau erfragen, inwieweit die Assistenzstunden, die so gut wie immer auch einen pflegerischen Aspekt beinhalten, vom Landschaftsverband  übernommen werden, soweit sie die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, oder ob nicht evtl sogar die Krankenkassen Leistungen erbringen müssen.

Überprüfungen durch den MDK erfolgen im Zusammenhang mit dem persönlichen Budget nicht.

Was in regelmäßigen Abständen erfolgen muss, ist die Abrechnung der geleisteten Stunden mit den Leistungsträgern.

(Nur der guten Ordnung halber: Die Begriffe Hilfeplan und Hilfeplankonferenz werden zwar von allen Beteiligten noch so genannt, laut Gesetzestext heißt es Teilhabeplan und Teilhabeplankonferenz. Sagt aber keiner.)

Könnt Ihr als Mitarbeiter vom Interessenverband NRW auch contergangeschäftigte Menschen außerhalb von Nordrhein – Westfalen unterstützen?

             

Unterstützen auf jeden Fall, nur mit dem zuhause besuchen wird es schwierig. Wir versuchen, vieles im Telefonat mit Euch zu besprechen. Oftmals nutzen wir auch so coole Sachen wie skypen oder andere Internetmöglichkeiten. Das ist allerdings nicht für jeden etwas.
Manche von Euch kommen nach NRW ins ambulante Behandlungszentrum nach Nümbrecht. Die Zeit wird oftmals für ein persönliches Kennenlernen genutzt.

Was wir auf alle Fälle versuchen, in Eurer Nähe einen sogenannten Peer-Supporter zu finden. Also einen contergangeschädigten Menschen in Eurer Nähe, der vielleicht schon Erfahrung im Bereich Assistenz oder Pflegebegutachtung hat, oder einfach nur bereit ist, jemand anders zu unterstützen. So dass keiner allein ist.

Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu Beratungsstellen in Wohnortnähe her oder übernehmen Telefonate mit Krankenkassen und sonstigen Leistungsträgern.

Für die Peer- Supporter ist Christoph Soppa zuständig. Wenn ihr da Bedarf habt, oder vielleicht sogar selbst Supporter werden wollt, wendet Euch bitte direkt an ihn.

Kontakt Christoph Soppa: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu
+49 0151-16763122

Besuch des Fußballmuseums 23.9.20, in Dortmund

Hallo Fußballbegeisterte,

bei unserem Ausflug ins Fußballmuseum sind noch Plätze frei geworden. Wer also ganz kurzentschlossen am Mittwoch (23.09.20) noch mit uns ins Fußballmuseum gehen möchte, hat jetzt die Gelegenheit dazu.

Wir unternehmen dort eine gemeinsame Führung und stärken uns danach gemeinsam im Bistro des Museums. Der ganze Spaß kostet euch nur 30€.

Wer Interesse hat meldet sich bei Barbara Wenzel-Heyberg:

Tel. 02268 9094288

Fax. 02268 9094287

E-Mail: bwh@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Wir sind schon voller Vorfreude auf diesen Besuch!

Gruß Christoph

Hier auch nochmal der Link zum Museum: https://www.fussballmuseum.de/

Evaluationsbericht Bundesregierung zum Vierten ÄndG Conterganstiftungsgesetz

Hallo zusammen,
als Anhang Evaluationsbericht Bundesregierung zum Vierten ÄndG Conterganstiftungsgesetz.

Herzliche Grüße aus Köln

Udo Herterich

Evaluationsbericht Bundesregierung (004)

Gutachten Evaluation Viertes Ã_ndG ContStifG Universität Heidelberg

 

 

Newsletter August 9 / 20

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

so langsam kommen wir gemeinsam richtig in Fahrt! Mir macht es große Freude, dass immer mehr Antworten und Reaktionen von Euch auf die Newsletter kommen! Ich lerne mit jedem Kontakt stetig dazu und freue mich, den ein oder anderen auf diese Weise kennenzulernen, den ich sonst wohl nicht getroffen hätte!

Als Feedback auf den letzten Newsletter kamen entsprechend noch einige Berichte zur Zulassung einer Gurtschlossverlängerung und anderer Fahrzeugumbauten. Es wurde aus den Berichten deutlich, dass es zwar kein Problem ist, den Gurt umbauen zu lassen, man aber wirklich die Zulassung beim TÜV einholen sollte und nicht im Alleingang eine Gurtverlängerung einbaut (oft unter 300,00 Euro Zulassungsgebühr). Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte.

Zum Knöpfvideo kamen auch zwei weitere gute Hinweise:

1) kleinere Knöpfe lassen sich mit einer Häkelnadel einknöpfen

2) Grundsätzlich kann ein Knopf an Hemd und Hose durch einen Klettverschluss ersetzt werden. Eine Änderungsschneiderei kann dabei die Knopfleiste täuschend echt bestehen lassen, so dass Außenstehende keinen optischen Unterschied feststellen.

Auch für diese Tipps ganz herzlichen Dank.

In diesem Monat möchten wir Euch einen Rollhocker vorstellen. Federleicht und rollbar, und sobald Gewicht drauf kommt, verriegelt er selbständig und rutschfest. Die sind so praktisch, dass man sie fast in jeder Buchhandlung und Apotheke zu sehen bekommt! Buchhandlung? Klar! Weil da auch alle Langarmer an den Regalen an ihre Grenzen kommen. Aber Vorsicht, die darf natürlich nur das Personal benutzen! Trotzdem könnte man da ja mal fragen, ob man den mal eben ausprobieren darf :0)

Erich hat diese Hocker zuhause und hat uns einen Film geschickt.

Mit diesem Newsletter UND dem neuen Schulungsmodul zum Thema „Schädigungsformen“

möchte ich mich erstmal in den Urlaub verabschieden. Es geht in die Berge, und wenn da alles glatt geht, melde ich mich mit dem nächsten Newsletter im Oktober, wie gewohnt. Das komplette Schulungsmodul findet Ihr ab Mittwoch in der Film- und Fotoecke.

Newsletter 9 Semptember Rolltritt

Alles Liebe, freue mich auf Euch, Eure Nina

Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gerne möchten wir Sie unter dem nachfolgenden Link im Contergan-Infoportal über das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes informieren:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/fuenftes-gesetz-zur-aenderung-des-conterganstiftungsgesetzes-in-kraft-getreten/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Umlau

 

Conterganstiftung für

behinderte Menschen

Geschäftsstelle

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: 0221 3673 3312

Telefax: 0221 3673 3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de