Fußballtalk Montag 08.03 um 15:30 Uhr

Willkommen zum „Fußballtalk“ per Videochat Zoom!

Montag 08.03.21 um 15:30 Uhr.

 

Liebe Fußballfreunde,

wer Lust hat in einer entspannten Runde über die aktuellen Fußballereignisse zu plaudern, ist hier genau richtig. (Insiderwissen ist keine Voraussetzung)

Am Montag werde ich (Thomas Stein) noch einmal die Vertretung für Christoph Soppa übernehmen.

Meldet euch einfach bei mir, oder steigt direkt mit dem Videochat „Zoom-Link“ ein.

 

Thomas Stein:   Mail:  t.stein@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Tel : 0160 96889705

 

 

Zoom-Meeting „Fußballtalk“ beitreten:

 

https://us02web.zoom.us/j/85765966682

Meeting-ID: 857 6596 6682

 

 

Wer noch keine Erfahrung mit Zoom-Meetings hat, dem kann ich gerne behilflich sein.

 

Sportliche Grüße,

Thomas und Christoph

 

 

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

www.contergan-nrw.eu

Thomas Stein

Di­plom-Wirt­schafts­in­ge­ni­eur

Tel:    0160 96889705

Mail:  t.stein@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

NRW-Justiz: Zum Paragraph 18 des Conterganstiftungsgesetzes

Spannende Nachricht zum Paragraph 18 des Conterganstiftungsgesetzes!

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/22_02_2021_/index.php

 

Evaluation Jahressonderzahlung

Hallo zusammen, 

zurzeit überlegen die Conterganstiftung, das Ministerium und unsere Bundestagsabgeordneten gemeinsam, die Sonderzahlung (wird im März ausgezahlt, von Grünenthal) und evtl. Teile vom Kapitalstock der Conterganstiftung an uns vorzeitig als einmalige Zahlung frühestens in 2022 auszuzahlen.

 

Daher wurde das Fraunhofer Institut damit beauftragt, mögliche Szenarien auszurechnen. 

 

Das Ergebnis möchten wir Euch mit Erlaubnis des Ministeriums, Frau Kürschner, gerne weitergeben! 

 

Fragen an Fraunhofer_Institut Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_reduzierte groesse

 

 

Ob es dazu kommt und welche Lösung gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Auf jeden Fall muss für die Auszahlung das Gesetz geändert werden! 

 

Wir arbeiten dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wenn es Fakten dazu gibt! „Wasserstandsmeldungen“ und Spekulationen werdet Ihr von uns nicht erhalten. 

 

Aber es ist auf jeden Fall gesichert, dass die Conterganstiftung dadurch NICHT gefährdet ist, die Renten NICHT gefährdet sind, egal was andere sagen und sogar versuchen, Euch Angst zu machen! 

 

Ihr könnt Euch gerne direkt an die Stiftung wenden, wenn Ihr hier in Sorge seid!!!

„Sehr geehrter Herr Herterich,

vielen Dank für Ihre Anfrage (…)

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Veröffentlichung der Berechnungen des Fraunhofer-Instituts. 

(…)

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Sylvia Kürschner

Ministerialrätin

Leiterin des Referats Stiftungen

– Bundesstiftung Mutter und Kind, Conterganstiftung –

Abteilung 4

Bundesministerium für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend“

 

Herzliche Grüße

Udo

 

Conterganstiftung erhält Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG

Weitergeleitet:

Sehr geehrter Herr Herterich,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Unterstützung. Sehr gerne können Sie die Mail über Ihren Verteiler weiterleiten. Je mehr Betroffene die Information erreicht, desto besser!

Ich wünsche Ihnen ein schönes, wenn auch kühles Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem sich die Conterganstiftung bereits im November 2020 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Paul-Ehrlich-Institut gewendet hat, liegt nun die Antwort des BMG vor.

Diese enthält folgende drei Kernaussagen:

  1. Für Personen mit Krankheitsbildern oder Behinderungen für die derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis in Bezug auf das Coronavirus besteht, die jedoch ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion haben, besteht seit dem 08.02.2021 die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2j / § 4 Abs. 1 Nr. 2i Coronavirus-Impfverordnung).

Das bedeutet:

Menschen mit Behinderungen, d.h. auch Menschen mit Conterganschädigung, haben durch diesen Regelungsinhalt unter Umständen die Möglichkeit, aufgrund ihres individuellen gesundheitlichen Risikos der 2. oder 3. Impfpriorität zugeordnet zu werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies mittels eines ärztlichen Attests belegt werden muss.

  1. Eine Impfung sollte grundsätzlich in den Oberarm-Muskel erfolgen. Sie kann bei medizinischem Bedarf jedoch auch in den Gesäß- oder den Oberschenkel-Muskel injiziert werden.
  1. Spezielle Impfrisiken von Menschen mit Conterganschädigung sind nicht bekannt.

Unter dem folgenden Link können Sie den gesamten Beitrag auf dem Contergan-Infoportal aufrufen. Dort finden Sie auch das vollständige Antwortschreiben des BMG:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-conterganstiftung-erhaelt-antwort-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-bmg/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Zwischenmeldung: geniales Schuhanziehen MARKTNEUHEIT

Hallo Ihr Lieben,

um drei Ecken hat ich folgender Tipp erreicht: Schuhe anziehen völlig ohne Hände und ohne Bücken.

„Ha!“ Hab ich gedacht, „das wollen wir doch erstmal sehen!“

Und ich war so erstaunt und so begeistert, dass ich Euch allen diesen Link zeigen möchte.

Es handelt sich um einen externen Link, also nichts von uns produziertes.

Und leider darf ich auch kein Bild hier einstellen, weil wir keine Bildrechte haben.

Aber, hey, erhöht das nicht sogar die Spannung? Dann mal los:

https://www.nike.com/de/flyease/go-flyease

Viel Spaß! Verschneite Grüße aus Dortmund bei Minus 10 Grad, Nina

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Achtung für Nordrhein-Westfalen: Corona – Schutzimpfung – Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetsche

Hallo Zusammen,

endlich haben die Impfungen gegen Corona angefangen.

Die Terminvereinbarung ist nicht leicht und erfordert Geduld.

Im Impfzentrum werden viele Fragen gestellt. Deshalb benötigen die meisten gehörlosen Menschen einen Gebärdensprachdolmetscher.

In Nordrhein – Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschlossen, das Gehörlose einen Gebärdensprachdolmetscher mitbringen dürfen. Und besonders wichtig, die Impfzentren bezahlen die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher.

Die Regelungen für andere Bundesländer liegen uns leider nicht vor.

Im offiziellen Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es:

Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19

Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021

 

  1. Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher gehören zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Das Impfzentrum er-stattet daher diese Kosten und rechnet sie anschließend mit dem Land ab. Als Anlage ist hierfür ein Muster eines Abrechnungsformulars beige-fügt. Dies wird den Berechtigten vom MAGS auch über die Verbände zur Verfügung gestellt.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Sabine Göbber

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer- to-Peer-Beratungsangebot

Sabine Göbber

Diplom-Sozialpädagogin

Krankenschwester

Ref. für Gesundheits- und Sozialmanagement

Mobil:  +49 171-3080816

Tel.:        +49 2428-9021470

Fax:        +49 2428-9021480

Mail:       s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Newsletter Januar 1/21

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

wir starten das neue Jahr mit einem  interessanten Gimmik, dass uns Beate und Michael, selbst auch contergangeschädigt, empfohlen haben.

Wir haben es ausprobiert und für Euch gefilmt. https://www.contergan-nrw.eu/?p=9938Vielen

Vielen Dank an Beate und Michael!

Ich freue mich wir immer auf Euer Feedback und/oder eigene Vorschläge, und wünsche euch ein gemütlich warmes Wohnzimmer mit Tee und Ruhe bei diesem kalten Wetter :0)

Liebe Grüße! Eure Nina

 

Newsletter_1_Handylupe_Neu_01_2021

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

Neujahrsschreiben 2021

Sehr geehrter Herr Herterich,

 

zu aller Erst möchten wir allen Mitgliedern Ihres Verbandes ein gesundes und glückliches neues Jahr wünschen!

 

Auch in diesem Jahr möchten wir zum Jahresbeginn unsere Neujahrswünsche mit einem Überblick über unser Unterstützungsangebot verbinden. Im Anhang finden Sie unser Neujahrsschreiben mit allen Informationen. Da wir keine Möglichkeit haben, alle Betroffene zu erreichen bitten wir Sie herzlich, diese Informationen mit Ihren Mitgliedern zu teilen.

 

Neujahrsschreiben 2021

2021.01.13._Anlage Neujahrsschreiben_Kriterien SB

 

Melden Sie sich gerne, sollten Sie hierzu Fragen haben.

 

Herzliche Grüße

Patrick Thevis

 

Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen

Zieglerstr. 6

52078 Aachen

Phone +49 241 569 1258

Mobil +49 160 707 9682

Fax +49 241 569 3795

Email patrick.thevis@grunenthal-stiftung.com

Dr. Dr. Jürgen Graf schließt seine Praxis

Hallo an alle Interessierte, 

 

wir haben erfahren, dass Dr.Dr. Graf, ein langjähriger Begleiter von uns contergangeschädigten Menschen seine Praxis schließt.

„Privatdozent Dr. med. Dr. med. habil. Jürgen Graf ist der Nachfolger von Prof. Dr. Marquardt, der früher in Heidelberg praktizierte und dort viele contergangeschädigte Kinder behandelt hat.  Seit vielen Jahrzehnten hat Dr. Dr. Graf diese Arbeit weitergeführt und etliche contergangeschädigte Menschen bei ihren orthopädischen Anliegen aktiv unterstützt und begleitet.“

Er ist u.a.  Mitglied der medizinischen Kommisson der Conterganstiftung für behinderte.

 

Diese oder ähnliche Informationen über ihn wird es schon bald nicht mehr geben.

Jürgen Graf gibt nach jahrzehntelanger Arbeit für die contergangeschädigten Menschen seine Praxis auf.

Nicht ganz ohne ein paar Sätze von uns soll er gehen. Sicherlich habt ihr unterschiedliche Erfahrungen gemacht, aber insgesamt haben wir ihm viel zu verdanken.

So möchten wir ihm eine Sammlung von Bemerkungen, Erlebnissen und Wünschen, die im Zusammenhang mit seinem Handeln stehen, schicken.

Ein ganz persönliches Dankeschön.


Viele von euch haben Jürgen Graf als Orthopäden persönlich kennengelernt. Schreibt auf, was ihr ihm zum Abschluss seiner Tätigkeit sagen wollt.

Wir tragen es zusammen und gestalten daraus einen Gruß zum Abschluss.

 

Dafür könnt ihr die Zeit im Lockdown gut benutzen. Schickt eure kreativen Ideen bis zum 14. Februar 2021 an:

herterich@contergan-nrw.eu

VIELEN DANK!!


Der Vorstand

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

Udo Herterich

  1. Vorsitzender

 

Maternusstr. 9

50996 Köln

Telefon 0221 – 37 98 59 47

herterich@contergan-nrw.eu

www.contergan-nrw.eu

Einladung zur Video-Sprechstunde zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen

Einladung zur Video-Sprechstunde

zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen

Mittwoch, 20.01.2021 von 16:30-18:30 Uhr

Immer wieder erreichen uns viele Fragen rund um einen Besuch und die Behandlungsmöglichkeiten im Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen. Zum Beispiel wie man zu uns kommen kann, was für einen Behandlungsbesuch benötigt wird und wie so ein Besuch abläuft.

Gerne möchte ich deshalb zu einer Video-Sprechstunde einladen, um Eure Fragen persönlich zu beantworten.

Wir treffen uns auf einer geschützten Videoplattform. Ihr braucht nichts zu installieren oder herunter zu laden. Nach Eurer Anmeldung werdet Ihr von mir per Mail eine Einleitung und einen Einladungslink

(diesen erst ca. 24 Std. vor dem Meeting) bekommen, auf den man dann zur verabredeten Zeit nur klicken muss. Schon sehen wir uns in Bild und Ton!

Mein Name ist Irmela Aurich, ich bin Koordinatorin des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen in Nümbrecht und freue mich schon sehr auf den Kontakt mit Euch.

Anmeldungen zur Videosprechstunde bitte an: a.engel@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu

Für die Berufstätigen unter Euch bieten wir sehr gerne diese Nachmittagssprechstunde an. Bei Interesse bitte einfach per Mail bei mir melden.

Zu weiteren Fragen (z.B. testen der Videokonferenz) könnt Ihr mich auch gerne telefonisch kontaktieren (Tel. 0151 42 52 54 32).

Liebe Grüße und bis Mittwoch!

Andrea Engel

 

 

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

Udo Herterich

  1. Vorsitzender

 

Maternusstr. 9

50996 Köln

Telefon 0221 – 37 98 59 47

herterich@contergan-nrw.eu

www.contergan-nrw.eu