Interviewpartner/innen für Podcast gesucht

Sehr geehrter Herr Herterich,

 

ich möchte mich nochmals herzlich für das freundliche und offene Telefonat am vergangenen Donnerstag bedanken. Ich bin zuversichtlich, mit Ihrer Verbands-Unterstützung interessante Interviewpartner/innen zu finden.

 

Wie besprochen sende ich Ihnen anbei meine Interviewanfrage, die ich Sie bitte, verbandsintern zu verbreiten:

 

 

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen meines Praktikums bin ich aktuell mit der Konzeption und Produktion eines Podcast zum Conterganskandal befasst, um das Wissen darüber an junge Menschen weiterzugeben und zu erhalten.

 

Dieser Podcast stellt mein Praxisprojekt da, welches ich während meines Praxissemesters in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung als Teil des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen durchzuführen habe.

 

Der Podcast wird aus drei Folgen mit jeweils ca. 30-minütigen Interviews bestehen, deren Leitfrage „Contergan – Was bedeutet das für Sie?“ lauten wird. Die mehrgenerationalen Interviews sollen einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema ermöglichen und gesellschaftliche Sensibilität und Aufklärung fördern.

 

Als Interviewpartner/innen suche ich daher eine/n Betroffene/n, ein Elternteil von einer/einem Betroffenen und ein Kind einer/eines Betroffenen, die bereit sind, mit mir vor dem Mikrofon zu sprechen und ihre Geschichten zu erzählen.

 

Die Aufnahmen werden – nach Möglichkeit – in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung (Erna-Scheffler-Str. 3, Köln) erfolgen. Zu ihrer Vorbereitung können die Interviewpartner/innen die Interviewfragen selbstverständlich bereits im Vorhinein erhalten.

 

Wenn ich Ihr Interesse oder das Ihrer Angehörigen wecken konnte und Sie oder Ihre Angehörigen zu einem Interview bereit sind, bitte ich um Rückmeldung bis zum 06.10.2021 unter der E-Mail-Adresse beratung@contergan.bund.de oder meiner Telefonnummer +49 221 3673 3345. Ich freue mich von Ihnen zu hören!

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kuxdorf“

Für Ihre damit verbundenen Mühen bedanke ich mich. Sollten Fragen bestehen, so kommen Sie gerne jederzeit auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kuxdorf

Conterganstiftung

Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3345

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: sabine.kuxdorf@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Vorstandswechsel beim Bundesverband Contergangeschädigter e.V.

Hallo zusammen

am vergangenen Samstag fand die Jahreshauptversammlung des Bundesverband Contergangeschädigter e.V. statt.

Ich freue mich, Euch den neuen Vorstand mitzuteilen:

Udo Herterich (1. Vorsitzender)

Karl Wilhelm  Hinsch (Kalli) und Klaus Michels  (beide stell. Vorsitzende)

Joe Trebes (Vermögensverwalter)

Wir haben uns über das Vertrauen der Delegierten sehr gefreut und danken dem alten Vorstand für seinen Einsatz und Engagement.

Noch hatten wir natürlich keine Vorstandssitzung, aber ich kann schon für ALLE sagen, dass wir uns für die Zukunft einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander wünschen, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind oder sein werden.

Wir meinen: die bunte Mischung macht‘s – also gut vernetzt, verbunden und durchaus auch mal kontroverser Meinung. Das fördert den gemeinsamen Austausch und erweitert den solidarischen Blick füreinander.

Lasst uns den Blick nach vorne richten und an ALLE denken, die nicht so gut in der Lage sind, für sich zu sprechen und auch ihnen eine Stimme geben.

Passt auf euch auf und bleibt gesund und munter

Für den Vorstand des Bundesverband Contergangeschädigter e.V.

 Udo Herterich

  1. Vorsitzender

Maternusstr. 9

50996 Köln

Telefon 0221 – 37 98 59 47

 Wir haben noch keine neue email-Adressen. Also nutzt bitte die bekannten Kanäle und Adressen bis dahin.

Newsletter September – Handschuhe

Handschuhe ???  Im September?? Wo es gerade nochmal schön wird?

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

jetzt dreht sie aber durch, die Nina, wenn die im Sommer schon von Handschuhen spricht, was?

Leider weit gefehlt! Denn wer maßangefertigte Handschuhe haben möchte, muss leider länger warten. Es sei denn, Ihr wollt Euch das Gerangel mit der Kasse sparen und zahlt die Kosten ca. 150,00 bis 280,00 Euro selbst. Dann geht’s quasi von heut auf morgen.

Sollen die Handschuhe über die Kasse laufen, sprecht mich gerne vorher an. Es gibt schon bei der Verordnung einige Fallen, die man direkt umschiffen kann. Mit einer Ablehnung des Antrages muss leider erstmal jeder rechnen. Denn erst im Widerspruchsverfahren, bei dem ich Euch gerne unterstützen kann, erhält man die Gelegenheit, die Handschuhe von einem scheinbaren „Comfortartikel“ hin zu einem medizinisch notwendigen Hilfsmittel zu begründen.

Denn ein Comfortartikel oder auch „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ DARF die Krankenkasse nicht bezahlen. Und als solche sind Handschuhe immer zunächst mal eingestuft.

Aber ob Privat oder über Krankenkasse: der Handschuhmacher Wappler macht fast alles möglich. Materialen fest oder dehnbar. Der Schaft geknöpft, geklettet oder mit Reißverschluss versehen. Leder, Fell, Synthetik nach Belieben. Und es geht sogar beheizt.

Erste Infos hier in unserem Newsletter. Mehr auf Herrn Wapplers Homepage oder im Telefonat mit ihm.

Viel Spaß beim Entdecken! Ich freue mich, wie immer, über Euer Feedback.

 

Newsletter 5 September Handschuhe

Sonnige Grüße, Nina

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

Peer-to-Peer Beratungsangebot

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 

Newsletter August – Socken

Liebe Hilfsmittelinteressierte!

 

Diesen Monat haben wir eine ganze Menge News für Euch!

 

Wir haben ein neues Schulungsmodul online gestellt. Ihr findet es ab Dienstag in der Film und Fotoecke. Diesmal geht es um die Langfristverordnung von Physiotherapie und Ergotherapie mit den Neuerungen 2021. Das sind Rezepte für 3 Monate. Wenn Ihr Probleme bei Eurem Arzt/in habt, so etwas zu bekommen, könnt Ihr auf das Schulungsmodul verweisen und/oder Ihr könnt Euch auch bei uns melden.

 

Im Newsletter stellen wir Euch zwei Hilfsmittel zum Anziehen von Socken vor, die uns von Betroffenen als brauchbar empfohlen wurden. Im Video zeigen beide die Anwendung und wir geben Hinweise auf die wichtigsten Unterschiede der vielen Produktvarianten am Markt. Wie immer freue ich mich über Feedback und weitere Tipps.
https://www.contergan-nrw.eu/?p=5161

 

Zum Produkt des letzten Newsletter – dem Anziehhaken mit Wechselaufsätzen – haben mich zwei Meldungen erreicht, dass die Aufsätze viel zu fest stecken und es so aussieht, als bräuchte man einen Daumen.

Den Daumen braucht man nicht, wenn man den weißen Entriegelungsring benutzt. Aber die Aufsätze steckten bisher auf jeden Fall zu fest. Dieses Problem habe ich mit dem Hersteller besprochen. Die Aufsätze werden ab jetzt mit etwas mehr Spiel gedruckt. Also einen Hauch schmaler. Dadurch wird die Entnahme deutlich einfacher und ich hoffe, so wird der Wechsel-Aufsatz für mehr Menschen interessant als bisher. https://www.contergan-nrw.eu/?p=10283

Newsletter 4 August Socken

 

Jetzt wünsche ich Euch viel Spaß beim Entdecken!

Mit besten Grüßen, Nina

 

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

Peer-to-Peer Beratungsangebot

 

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

 

Handout – Informationen zu Langfrist-Verordnungen für Physiotherapie bei contergangeschädigten Menschen

Informationen zu Langfrist-Verordnungen für Physiotherapie
bei contergangeschädigten Menschen

 

Wir haben Euch die wichtigsten Informationen zu diesem Thema

in einem Handout zusammengestellt.

Hier wird Schritt für Schritt erklärt, was wichtig ist und wie Langfrist-Verordnungen für contergangeschädigte Menschen ausgestellt werden können. Zur Absicherung haben wir dieses Handout von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung prüfen lassen. So können auch Eure Ärzte auf diese Informationen vertrauen und sicher verordnen.

Das Handout könnt Ihr hier herunterladen und auch ausdrucken.

Handout_Langfristiger_Heilmittelbedarf_druckbar

Begleittext für Handout Langfrist-VO

Newsletter Juli 2021

Liebe Hilfsmittelinteressierte,

 

zum Wochenende gibt es neben Sonne auch einen neuen Newsletter.

Der Anziehhaken mit dem Saugnapf wurde komplett überarbeitet. Er kann jetzt verschiedene Aufsätze nutzen und man kann ihn in zwei Teile zerlegen. So wird das Mitnehmen einfacher!

 

https://www.contergan-nrw.eu/?p=10283

 

Erhältlich ist er im Sanitätshaus. Allerdings ist er nicht allen Häusern bekannt. Zeigt dem Sachbearbeiter daher immer auch die Homepage
https://www.mobeli.de/mobeli-kleine-helfer

 

Newsletter 3 July Mobeli 2

Viel Spaß beim Video und ein schönes Wochenende!

Eure Nina

Interessenverband Contergangeschädigter

Nordrhein-Westfalen e.V.

Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte

 

Peer-to-Peer Beratungsangebot

 

Nina Sörensen

Medizinprodukteberaterin

 

 

Tel: 0152 094 67081

Fax: 02304 597 597 0

Mail: n.soerensen@contergan-nrw-peer-to-peer.eu

BITTE VORMERKEN: REHACARE 2021 findet nicht statt – nächster Termin ist der 14. bis 17. September 2022

REHACARE 2021 findet nicht statt –
nächster Termin ist der 14. bis 17. September 2022

 

Sehr geehrter Herr Herterich,

wir haben uns in enger Absprache mit unserem Aussteller-Gremium und unseren Partnern aufgrund des anhaltenden Pandemiegeschehens und der dadurch nicht gegebenen Planungssicherheit für alle Beteiligten entschieden, die Weltleitmesse für Rehabilitation und Pflege dieses Jahr nicht durchzuführen. Die ursprünglich für den 6. bis 9. Oktober 2021 geplante REHACARE findet nun turnusgemäß im kommenden Jahr vom 14. bis. 17. September auf dem Düsseldorfer Messegelände statt.

Wir bedauern die Absage der diesjährigen REHACARE sehr, aber unter der speziellen Gegebenheit des hohen Anteils an Risikogruppen unter den Teilnehmern der REHACARE, kann die Veranstaltung ihrer Rolle als Leitmesse und Treffpunkt der Community rund um das Thema Rehabilitation und Pflege in diesem Jahr nicht gerecht werden. Planungssicherheit und Gesundheit aller Beteiligten haben für uns höchste Priorität.
Wir blicken jedoch optimistisch auf das kommende Jahr: Die REHACARE lebt von der Begegnung von Menschen und dem persönlichen Austausch. Aus zahlreichen Kundengesprächen wissen wir, dass die REHACARE nach wie vor als der Treffpunkt für die Community gilt und Besucher wie auch Sie als Aussteller sich nach vielen Monaten der Distanz nach eben diesem persönlichen Austausch auf der Messe sehnen. Für 2022 sind wir sehr zuversichtlich, dass die REHACARE dann wieder zu dem ersehnten erfolgreichen Erlebnis wird, für das sie in der Community seit Jahrzehnten bekannt ist.

Für Sie nun entscheidend: Die Messe Düsseldorf stellt Ihnen keine Kosten in Rechnung. Alle Vereinbarungen bezüglich der Standplanung und der Messeteilnahme für 2021 mit uns sind hiermit hinfällig und werden nicht auf 2022 übertragen. Für die REHACARE 2022 ist somit eine Neuanmeldung nötig. Das entsprechende Anmelde-Portal startet im Oktober dieses Jahres.

Weitere Informationen zur REHACARE finden Sie wie gewohnt auf unserer Website rehacare.deDort finden Sie auch ein kompaktes Q&A zur Absage der REHACARE 2021.

Danke für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

Tragen Sie sich schon jetzt das neue Datum der REHACARE in Ihren Kalender ein und seien Sie vom 14. bis 17. September 2022 als Aussteller in Düsseldorf dabei!

 

Für gehörlose Menschen: Video-Sprechstunde zu Physiotherapie-Verordnungen am Dienstag, 13.07.2021 von 14.00 – 16.30 Uhr

Speziell für gehörlose Menschen:

Einladung zur Video-Sprechstunde

mit Gebärdensprachdolmetscher

am Dienstag, 13.07.2021 von 14.00 – 16.30 Uhr

Thema:

Langzeit-Verordnungen für Physio- und Ergotherapie

Viele Menschen mit Conterganschädigung brauchen Physiotherapie oder Ergotherapie. Und sie brauchen die Behandlungen auf Dauer, also für einen langen Zeitraum.

Aber: Oft ist es schwer, vom Arzt die Verordnungen zu bekommen (also die Rezepte für Physiotherapie).
Grund: Viele Ärzte wissen nicht, dass sie contergangeschädigten Menschen Rezepte über 3 Monate ausstellen dürfen.

 

In der Video- Sprechstunde erkläre ich Euch,
wie Euer Arzt Physiotherapie-Rezepte über jeweils 3 Monate ausstellen kann für Euch.

 

Die Video-Sprechstunde geht über Zoom. Ihr braucht nichts zu installieren oder herunterzuladen.

Meldet Euch bitte einfach per Mail über diesen Link an:

Anmeldung:   a.engel@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu

Dann schicken wir Euch den Einladungslink zum Zoom-Meeting zu.

Am Dienstag um 14 Uhr müßt Ihr dann nur auf den Einladungslink klicken.

Und dann sehen wir uns in Bild und Ton.

 

Die Gebärdensprachdolmetscherin Maggie Meisen wird für uns dolmetschen.

Damit alles gut verstanden wird. 😊

 

 

Mein Name ist Irmela Aurich. Ich bin Koordinatorin des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen in Nümbrecht.

Ich freue mich schon sehr auf den Kontakt mit Euch.

 

Im Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen können wir unseren Patienten

auch Langzeitverordnungen ausstellen. Deshalb unterstützen wir Euch gerne bei diesem Thema.

Zu weiteren Fragen (z.B. testen der Videokonferenz) könnt Ihr uns gerne eine Mail schreiben.

Liebe Grüße und bis Dienstag nächster Woche!

 

Irmela Aurich

Zwei interessante Artikel aus dem Ärzteblatt

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/125064/Urteil-des-Bundesarbeitsgerichts-zur-Pflege-sorgt-fuer-Debatten

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/125011/Bundestag-beschliesst-Regelungen-zur-Krankenhausassistenz

Psychische Störungen bei Menschen mit Con­ter­gan­schädi­gung

Hier ein Link zu einem interessanten Bericht im Ärzteblatt über Psychische Störungen bei Menschen mit Con­ter­gan­schädi­gung.

 

https://www.aerzteblatt.de/archiv/186654/Psychische-Stoerungen-bei-Menschen-mit-Conterganschaedigung?fbclid=IwAR3AduBogffz0e9XVm5rnQPx0Ho0_77Uyll_vDpwRpA2wNZpQi_ZPrdxzZE