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CIP – Aktuelles – Auszahlung der Sonderzahlung – Änderung der Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 30.06.2022 wird das Sonderzahlungsvermögen der Stiftung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet (CIP berichtete hier und hier). Sollten Sie vorher eine Änderung Ihrer Bankverbindung planen, reichen Sie uns die Änderungsmitteilung bitte bis Freitag, den 27.05.2022 ein. Nur dann kann die Auszahlung der Sonderzahlung auf das neue Konto erfolgen.

Die Änderungsmitteilung sollte neben den neuen Kontodaten Ihre handschriftliche Unterschrift enthalten. Gerne können Sie uns die Mitteilung auch als Scan oder Foto per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de zuschicken. Postalische Mitteilungen müssen ebenfalls bis 27.05.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgenden Link:

Contergan Infoportal | Auszahlung der Sonderzahlung – Änderung der Bankverbindung (contergan-infoportal.de)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes
der Conterganstiftung

___________________________________________

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung:

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Evaluation Jahressonderzahlung

Hallo zusammen, 

zurzeit überlegen die Conterganstiftung, das Ministerium und unsere Bundestagsabgeordneten gemeinsam, die Sonderzahlung (wird im März ausgezahlt, von Grünenthal) und evtl. Teile vom Kapitalstock der Conterganstiftung an uns vorzeitig als einmalige Zahlung frühestens in 2022 auszuzahlen.

 

Daher wurde das Fraunhofer Institut damit beauftragt, mögliche Szenarien auszurechnen. 

 

Das Ergebnis möchten wir Euch mit Erlaubnis des Ministeriums, Frau Kürschner, gerne weitergeben! 

 

Fragen an Fraunhofer_Institut Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_reduzierte groesse

 

 

Ob es dazu kommt und welche Lösung gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Auf jeden Fall muss für die Auszahlung das Gesetz geändert werden! 

 

Wir arbeiten dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wenn es Fakten dazu gibt! „Wasserstandsmeldungen“ und Spekulationen werdet Ihr von uns nicht erhalten. 

 

Aber es ist auf jeden Fall gesichert, dass die Conterganstiftung dadurch NICHT gefährdet ist, die Renten NICHT gefährdet sind, egal was andere sagen und sogar versuchen, Euch Angst zu machen! 

 

Ihr könnt Euch gerne direkt an die Stiftung wenden, wenn Ihr hier in Sorge seid!!!

„Sehr geehrter Herr Herterich,

vielen Dank für Ihre Anfrage (…)

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Veröffentlichung der Berechnungen des Fraunhofer-Instituts. 

(…)

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Sylvia Kürschner

Ministerialrätin

Leiterin des Referats Stiftungen

– Bundesstiftung Mutter und Kind, Conterganstiftung –

Abteilung 4

Bundesministerium für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend“

 

Herzliche Grüße

Udo