Beiträge

CIP – Aktuelles – Auszahlung der Sonderzahlung – Änderung der Bankverbindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 30.06.2022 wird das Sonderzahlungsvermögen der Stiftung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet (CIP berichtete hier und hier). Sollten Sie vorher eine Änderung Ihrer Bankverbindung planen, reichen Sie uns die Änderungsmitteilung bitte bis Freitag, den 27.05.2022 ein. Nur dann kann die Auszahlung der Sonderzahlung auf das neue Konto erfolgen.

Die Änderungsmitteilung sollte neben den neuen Kontodaten Ihre handschriftliche Unterschrift enthalten. Gerne können Sie uns die Mitteilung auch als Scan oder Foto per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de zuschicken. Postalische Mitteilungen müssen ebenfalls bis 27.05.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgenden Link:

Contergan Infoportal | Auszahlung der Sonderzahlung – Änderung der Bankverbindung (contergan-infoportal.de)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes
der Conterganstiftung

___________________________________________

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung:

https://www.contergan-infoportal.de/datenschutz

Aktuelles – Auszahlung der Sonderzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Juli 2021 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mitunter wurde durch diese Gesetzesänderung geregelt, dass die jährliche Sonderzahlung, die erstmalig zum 30.06.2009 ausgezahlt wurde, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2033, sondern letztmalig zum 30.06.2022 ausgezahlt wird. Hierzu wird das für die Sonderzahlung vorgesehene Stiftungsvermögen in einer Einmalzahlung an alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet. Sie als Betroffene erhalten somit im kommenden Jahr noch einmal eine größere Summe über die Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse frei verfügen können.

Die Vorbereitungen für die Auszahlung haben in der Geschäftsstelle bereits begonnen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine genauen Berechnungen über die Höhe der individuellen Leistungen durchführen können. Es ist vorgesehen, dass alle Betroffenen bis Mitte Juni 2022 einen Bescheid über die Höhe der Auszahlungssumme erhalten.

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:
https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/auszahlung-der-sonderzahlung/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de