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Aktuelles – Auszahlung der Sonderzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Juli 2021 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mitunter wurde durch diese Gesetzesänderung geregelt, dass die jährliche Sonderzahlung, die erstmalig zum 30.06.2009 ausgezahlt wurde, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2033, sondern letztmalig zum 30.06.2022 ausgezahlt wird. Hierzu wird das für die Sonderzahlung vorgesehene Stiftungsvermögen in einer Einmalzahlung an alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet. Sie als Betroffene erhalten somit im kommenden Jahr noch einmal eine größere Summe über die Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse frei verfügen können.

Die Vorbereitungen für die Auszahlung haben in der Geschäftsstelle bereits begonnen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine genauen Berechnungen über die Höhe der individuellen Leistungen durchführen können. Es ist vorgesehen, dass alle Betroffenen bis Mitte Juni 2022 einen Bescheid über die Höhe der Auszahlungssumme erhalten.

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:
https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/auszahlung-der-sonderzahlung/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Aktuelles – Rentenkapitalisierung – Änderung des Zinssatzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie in jedem Jahr wurde zum 01. Oktober 2021 der Zinssatz für die Kapitalisierung der Conterganrente angepasst
(§ 10 Abs. 2 lit. a der Stiftungssatzung). Der Zinssatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht und beträgt nun -0,30 %. Er gilt bis zum 30. September 2022.

 

Die gleichlautende Meldung finden Sie auch im Contergan-Infoportal unter dem folgenden Link:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/rentenkapitalisierung-aenderung-des-zinssatzes/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes

der Conterganstiftung

 

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3673

Telefax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

Evaluation Jahressonderzahlung

Hallo zusammen, 

zurzeit überlegen die Conterganstiftung, das Ministerium und unsere Bundestagsabgeordneten gemeinsam, die Sonderzahlung (wird im März ausgezahlt, von Grünenthal) und evtl. Teile vom Kapitalstock der Conterganstiftung an uns vorzeitig als einmalige Zahlung frühestens in 2022 auszuzahlen.

 

Daher wurde das Fraunhofer Institut damit beauftragt, mögliche Szenarien auszurechnen. 

 

Das Ergebnis möchten wir Euch mit Erlaubnis des Ministeriums, Frau Kürschner, gerne weitergeben! 

 

Fragen an Fraunhofer_Institut Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_Fragen_4_5_7

Evaluation Jahressonderzahlungen 2020_reduzierte groesse

 

 

Ob es dazu kommt und welche Lösung gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Auf jeden Fall muss für die Auszahlung das Gesetz geändert werden! 

 

Wir arbeiten dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wenn es Fakten dazu gibt! „Wasserstandsmeldungen“ und Spekulationen werdet Ihr von uns nicht erhalten. 

 

Aber es ist auf jeden Fall gesichert, dass die Conterganstiftung dadurch NICHT gefährdet ist, die Renten NICHT gefährdet sind, egal was andere sagen und sogar versuchen, Euch Angst zu machen! 

 

Ihr könnt Euch gerne direkt an die Stiftung wenden, wenn Ihr hier in Sorge seid!!!

„Sehr geehrter Herr Herterich,

vielen Dank für Ihre Anfrage (…)

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Veröffentlichung der Berechnungen des Fraunhofer-Instituts. 

(…)

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Sylvia Kürschner

Ministerialrätin

Leiterin des Referats Stiftungen

– Bundesstiftung Mutter und Kind, Conterganstiftung –

Abteilung 4

Bundesministerium für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend“

 

Herzliche Grüße

Udo

 

Ministerin Giffey: Betroffene dürfen auf die Zahlung ihrer monatlichen Conterganrente vertrauen

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Pressemitteilung-PDF