Maskenpflicht und Behinderung in NRW
Lieber Herr Herterich, nach § 12a Abs. 2 Satz 2 der veränderten und ab kommenden Montag geltenden CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nase-Bedeckung nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen einen solchen Schutz nicht tragen können. Das wird auch auf Ihre Frage zutreffen.. > Wir haben bewusst keine konkreten Nachweispflichten eingebaut, sondern […]