Zahnstatus bei Contergangeschädigten erheben – machen Sie mit!

Ein vermehrter Zahnverschleiß wird als Folgeschaden bei der Conterganschädigung angenommen.

Im Rahmen der im Auftrag des Landeszentrums Gesundheit NRW durchgeführten Studie „Gesundheitsschäden, psychosoziale Beeinträchtigungen und Versorgungsbedarf von contergangeschädigten Menschen aus Nordrhein-Westfalen in der Langzeitperspektive“ gaben 33% der Teilnehmer einen vermehrten Zahnverschleiß an. Genauere Daten und insbesondere zahnärztliche Untersuchungsergebnisse sind bisher nicht publiziert.

Deshalb bietet das Zentrum für contergangeschädigte Menschen in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik mit seinen kooperierenden Fachärzten die Möglichkeit einer strukturierten zahnärztlichen Untersuchung an. Jeder Teilnehmer nimmt zur zahnärztlichen Untersuchung einen vom Zentrum erstellten Bogen mit seinem Schädigungsmuster mit.

Interessierte Contergangeschädigte können sich über das MZEB informieren und anmelden:

 

 

  • Irmela Aurich
    Koordinatorin

    Tel: 02293 81 79 556
    Fax: 02293 81 79 557
    Mobil: 0152 02 95 99 01

  • Andrea Engel
    Zentrumsbetreuung

    Telefon: 02241 / 23 57 461
    Telefax: 02241 / 31 94 051
    Mobil: 0151 / 42 52 54 32